Saarbrücken. .

Der im Saarland festgenommen Terrorverdächtige soll offenbar von einem V-Mann der Polizei zu seinen Taten angestiftet worden sein. Das berichtet dessen Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Im Fall des vor einer Woche im Saarland festgenommenen islamistischen Terrorverdächtigen geraten die Sicherheitsbehörden in die Kritik. Der 18-Jährige aus Neunkirchen wurde möglicherweise von einem V-Mann dazu angestiftet, per Videobotschaften Anschläge in Deutschland anzudrohen. Dies gehe aus den Ermittlungsakten hervor, sagte dessen Anwalt. Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt wollten den Vorwurf „nicht kommentieren“.

V-Mann nahm in Moschee Kontakt zur Zielperson auf

Allerdings sei der Einsatz von Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile gedeckt, betonte Generalstaatsanwalt Ralf-Dieter Sahm am Freitag. Der Anwalt des Beschuldigten, Christian Kessler, sagte der Nachrichtenagentur dapd, aus den Ermittlungsakten gehe eindeutig hervor, dass ein V-Mann der Polizei auf seinen Mandanten angesetzt gewesen sei. Dieser V-Mann habe Ende September in einer Moschee in Neuenkirchen Kontakt zu dem 18-Jährigen aufgenommen. Es falle auf, dass die Drohvideos erst danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden seien.

Der Beschuldigte war nach Behördenangaben bereits seit April überwacht und in den vergangenen Wochen rund um die Uhr observiert worden. Der Rechtsanwalt sagte weiter, den Akten zufolge handele es sich bei einer zweiten Person, die in einem der drei Videos zu sehen ist, um den V-Mann. Damit habe dieser rechtliche Grenzen überschritten, denn die Informanten dürften keine Straftaten begehen oder dazu anstiften, sagte Kessler. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Verhaftung auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass eine zweite Stimme technisch untersucht werde. „Spiegel Online“ hatte zudem von einem Video berichtet, auf dem eine zweite Person zu erkennen sei.

Drohvideos weiterhin online

Der Anwalt will Anfang kommender Woche Haftbeschwerde einreichen. Sein Mandant habe eingeräumt, für die Anschlagsdrohungen per Videobotschaft verantwortlich zu sein. Es bestehe also keine Verdunklungsgefahr, sagte der Rechtsbeistand. Es wundere ihn außerdem, dass die Originalvideos nach wie vor bei Youtube abzurufen sind. Die Behörden hätten deren Sperrung längst erwirken können.

Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte den jungen Mann aus Kamerun am vergangenen Freitag nach monatelanger Observation in Neunkirchen festgenommen. Zuvor hatte dieser in Videoclips mit Bombenanschlägen gedroht, falls der inhaftierte islamistische Terrorist Daniel Schneider, ein Mitglied der terroristischen „Sauerland-Gruppe“, nicht freigelassen werde. Die Behörden gehen von einem Einzeltäter ohne Kontakte zu islamistischen Terrorgruppen aus. Der junge Mann sitzt zurzeit in Untersuchungshaft. (dapd)