Berlin. .
Mehr als fünf Euro Hartz-IV-Erhöhung wird es mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht geben. Das betonte sie bei einem Fernsehauftritt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat ausgeschlossen, dass die monatlichen Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger im nächsten Jahr um mehr als die geplanten fünf Euro angehoben werden. „Das ist mein letztes Wort für diesen Regelsatz“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstagabend im ZDF.
Die Anhebung auf monatlich 364 Euro decke das Existenzminimum ab, das das Statistische Bundesamt durch die Erfassung der Ausgaben von Geringverdienern ermittelt habe. Sie verwies darauf, dass Hartz-IV-Bezieher zudem ihre Miet- und Heizkosten erstattet bekämen und anderweitig begünstigt würden. Ein Alleinstehender müsse brutto 1250 Euro im Monat verdienen, um auf die Gesamtleistung an einen Hartz-IV-Bezieher zu kommen.
„Das Verfassungsgericht wird das einkassieren“
Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin warf der Ministerin vor, sie weiche damit vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, wonach der Staat das Existenzminimum gewährleisten müsse. Dieser Grundbedarf müsse unabhängig vom Lohnabstandsgebot gewährleistet werden, sagte Trittin im ZDF. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, sagte, die Berechnung des Existenzminimums mit der Erhöhung um nur fünf Euro sei nicht wirklichkeitsgerecht.
„Ich bin überzeugt: Das Verfassungsgericht wird das einkassieren“, sagte Schneider.Von der Leyen hatte am Sonntag ihren Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze vorgelegt. Zur Verabschiedung des Gesetzes ist sie im Bundesrat auf Stimmen aus der SPD oder von den Grünen angewiesen, weil die schwarz-gelbe Koalition in der Länderkammer keine eigene Mehrheit hat.(reuters)