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Zwei Gläubiger blockieren die Karstadt-Rettung. Insolvenzverwalter Görg reagiert empört: Er wirft ihnen Erpressung vor. Die beiden Beschwerden hätten nach seiner festen Überzeugung keinerlei Aussicht auf Erfolg, sagt Görg.

Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hat zwei Gläubigern für deren Blockade-Haltung beim endgültigen Verkauf der Warenhauskette Erpressung vorgeworfen. Mit ihrem Einspruch gegen den Insolvenzplan für das Traditionsunternehmen verfolgten die Gläubiger „grob eigennützige Ziele“, kritisierte Görg am Dienstag in einem Schreiben an die 25. 000 Karstadt-Mitarbeitern.

Von Aktionärs-Hauptversammlungen bei Unternehmen sei „die Unsitte, Geld zu erpressen“ bereits bekannt, wenn Kleinaktionäre die Entlastung des Managements mit Anfechtungsklagen blockierten, erklärte Görg. Häufig einigen sich Unternehmen dann mit den Berufsklägern auf Vergleichszahlungen. Mittlerweile greife diese Praxis „auch bei Gläubigern um sich“.

„Beschwerden haben keinerlei Aussicht auf Erfolg“

„Die beiden Beschwerden haben nach meiner festen Überzeugung keinerlei Aussicht auf Erfolg“, erklärte Görg in dem Schreiben. Jedoch gebe es keine rechtliche Handhabe, um gegen diese Praxis vorzugehen. Görg forderte die beiden Gläubiger auf, ihre Einsprüche zurückzuziehen. Nur dann könne Karstadt wie geplant Ende dieser Woche die Insolvenz verlassen.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass ein Karstadt-Lieferant und ein weiteres Unternehmen Beschwerde gegen den Insolvenzplan der Warenhauskette eingelegt haben. Dadurch verzögert sich womöglich auch die Übergabe des Warenhauskonzerns an den neuen Eigentümer Nicolas Berggruen, die zum Monatsende erfolgen sollte. (afp)