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Die Rettung des Karstadt-Konzerns und seiner 25.000 Arbeitsplätze bleibt weiter spannend. Die Einsprüche zweier Gläubiger gegen den Insolvenzplan können offenbar die Übergabe an Nicolas Berggruen verzögern.
Der Nervenkrieg um die Rettung des Karstadt-Konzerns und seiner 25.000 Arbeitsplätze geht weiter. Die Einsprüche zweier Gläubiger gegen den Insolvenzplan können nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts Essen die Übergabe des Konzerns an den designierten neuen Eigentümer Nicolas Berggruen um Monate oder sogar Jahre verzögern. Dies würde dringend nötige Investitionen und Vorbereitungen für die Frühjahrs- und Sommerkollektion erschweren.
Nach Angaben aus Unternehmenskreisen will ein Bocholter Karstadt-Lieferant durch seine im letzten Moment eingelegte Beschwerde gegen den Insolvenzplan eine vollständige Bezahlung seiner Rechnungen erzwingen. Auch die in Deutschland durch die Hertie-Pleite bekannt gewordene, inzwischen selbst insolvente britische Investmentfirma Dawnay Day wolle sich mit der angebotenen Quote nicht zufriedengeben und möglicherweise sogar Millionenforderungen an den ehemaligen Karstadt-Mutterkonzern Arcandor bei der Warenhauskette geltend machen, hieß es in Essen.
Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg bemühte sich nach Angaben eines Sprechers am Montag darum, die Gläubiger zur Rücknahme ihrer Forderung zu bewegen. Görgs Sprecher Thomas Schulz warf den Unternehmen indirekt Erpressung vor. Sie versuchten Forderungen durchzusetzen, die vom Insolvenzrecht nicht gedeckt seien - und nutzten dabei den Zeitdruck, unter dem Karstadt stehe. Von beiden Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Insolvenzverwalter weist Forderungen zurück
Der Karstadt-Insolvenzverwalter hält die Forderungen für unberechtigt. Ein Einspruchsrecht stehe den Gläubigern nur zu, wenn sie nachweisen könnten, dass sie durch den Insolvenzplan schlechter gestellt würden als durch eine normale Insolvenz. Dies sei aber nicht der Fall, wie Görg bereits vor Monaten auf der Gläubigerversammlung vorgerechnet habe. Der Insolvenzverwalter werde eine entsprechende Stellungnahme noch am Montag beim Amtsgericht Essen einreichen, sagte Schulz. Der Görg-Sprecher zeigte sich zuversichtlich, vor Gericht letztlich die Oberhand zu behalten: „Es spricht wenig dafür, dass ein Gericht der Beschwerde statt gibt.“
Das Problem des Insolvenzverwalters: Ein Rechtsstreit durch die Instanzen würde lange Zeit in Anspruch nehmen. Solange könnte das Unternehmen nicht an den neuen Eigentümer übergeben werden. Dies aber kann sich Karstadt nicht leisten, weil damit die notwendige Restrukturierung des Konzerns massiv behindert würde. Das gilt für die Renovierung der Warenhäuser, aber auch für die geplante Neuausrichtung der Warenkollektion.
Grundsatz der Gläubiger-Gleichbehandlung gilt
Der Görg-Sprecher warnte deshalb die beiden Gläubiger, wenn es nicht zu einer Einigung komme, müsse man sehen, ob hier nicht Rechtsmittel missbräuchlich eingesetzt worden seien. Raum für Zugeständnisse sieht der Sprecher nicht: Schließlich gelte der Grundsatz der Gläubiger-Gleichbehandlung. Berggruens Sprecher Wolfgang Weber-Thedy wollte sich nicht zu den Vorgängen äußern. Dies sei eine Angelegenheit des Insolvenzverwalters.
Damit Karstadt - wie geplant - Ende der Woche an den neuen Eigentümer übergeben werden kann, müssten die beiden Beschwerdeführer ihre Einsprüche bereits in den nächsten Tagen zurückziehen. Doch gab es unter den am Verkaufsprozess Beteiligten am Montag Zweifel, ob dieser Zeitplan noch zu halten sei. Die 25.000 Karstadt-Beschäftigten in den 120 Filialen des Unternehmen müssten sich dann wohl auf weitere Wochen der Ungewissheit einstellen. (dapd)
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