Berlin. .
Anspruchsvollstes Energiekonzept, das es je gab: Umwelt- und Wirtschaftsminister geizten nicht mit Superlativen zum Energiekonzept. Einige wesentliche Punkte hat Schwarz-Gelb aber verglichen mit der ersten Fassung Anfang September verwässert.
Gebäudesanierung: Rund 70 Prozent des Gesamtverbrauchs von Primärenergie wie Öl und Kohle fallen derzeit in Gebäuden und im Verkehr an. Ursprünglich wollte die Regierung die Gebäudesanierung ab 2020 so verschärfen, dass die Häuser 2050 den „Nullemissions-Standard“ erreichen. Dies würde bis zu 2,6 Billionen Euro kosten, wehrten sich die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft.
Nun soll die Gebäudesanierung 2020 beginnen und so der Einsatz von Primärenergie wie Gas oder Öl in Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent sinken.
Anfängliche Überlegungen, wonach sanierungsunwillige Hausbesitzer steuerliche Nachteile drohten, sind vom Tisch. „Es wird kein Zwang ausgeübt zur Gebäudesanierung“, sagt Bauminister Peter Ramsauer (CSU).
Abschwächungen im Verkehr: Nach der ersten Fassung wollte die Regierung den Kohlendioxid-Ausstoß der Pkw-Flotte bis 2040 drastisch drosseln – von heute 160 Gramm pro Kilometer auf 35 Gramm. Diese Vorgabe ist nicht mehr im aktuellen Konzept. Stattdessen soll sich die Bundesregierung nun auf europäischer Ebene für eine „ambitionierte Ausgestaltung der CO2-Grenzwerte“ bei neuen Autos einsetzen. Neu im Konzept steht dafür die Förderung von Brennstoffzellen und Wasserstoff als Treibstoff,.
Finanzierungszusagen: Im ersten Entwurf hatten das Wirtschafts- und das Umweltministerium konkrete Finanzzusagen vorgesehen. 500 Millionen Euro jährlich waren für den Energieeffizienzfonds vorgesehen, je 200 Millionen für die Nationale Klimaschutzinitiative und das Marktanreizprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energien – und weitere 300 Millionen Euro für die Energieforschung. Konkrete Zahlen fehlen jetzt. Statt dessen enthält das Energiekonzept die Leitlinie „Generationengerechte Finanzen“, die den Abbau bei der Neuverschuldung des Bundes vorsieht. „Energie-, klima- und haushaltspolitische Zielsetzungen sind daher in Einklang zu bringen“, steht dort.
Kraftwerksbetreiber: Auch für die Betreiber von Kohlekraftwerken gibt es Änderungen. Ursprünglich wollte Schwarz-Gelb den Bau hoch effizienter Anlagen nur dann finanziell fördern, „wenn im gleichen Umfang ineffiziente emissionsintensive Altanlagen stillgelegt werden.“ Dieser Passus wurde völlig gestrichen. Stattdessen hat die FDP eine andere Einschränkung ins Konzept verhandelt: So sind Kraftwerksbetreiber nur förderfähig, wenn ihr Marktanteil bei der Stromerzeugung bei weniger als fünf Prozent liegt.