Berlin. .

Das Bundesinnenministerium plant eine elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer. Auf dem Dokument im Scheckkartenformat sollen neben zwei Fingerabdrücken auch ein digitales Foto gespeichert werden.

Wer kein EU-Bürger ist und keinen deutschen Pass besitzt, soll bald seine Fingerabdrücke in den Ausländerbehörden abgeben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plant für die Angehörigen von Drittstaaten eine elektronische „Aufenthaltskarte“ mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zehn Jahren, wie die Zeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe) berichtet. „Der Testbeginn ist noch in diesem Jahr vorgesehen“, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Samstag.

Auf dem Dokument im Scheckkartenformat befinde sich ein Chip, auf dem neben zwei Fingerabdrücken auch ein digitales Foto des Inhabers gespeichert werden sollen. Eine Zusatzfunktion solle dem Karteninhaber als Identitätsnachweis im Internet dienen. Durch eine Signatur lassen sich dort auch Geschäfte abschließen.

Schutz vor illegaler Einwanderung

Der CSU-Innenexperte im Bundestag, Hans-Peter Uhl, geht sogar davon aus, dass insgesamt 4,3 Millionen Drittstaatler das neue Dokument benötigen werden und dazu in den Ausländerbehörden Fingerabdrücke abgeben müssen. „Das kann auch ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern betreffen“, sagte Uhl. Laut Innenministerium wird sich die ab 1. Mai 2011 geplante Einführung der Karte über mehrere Jahre hinziehen. Demnach werden „jährlich rund 1,1 Millionen Ausländer aus Drittstaaten“ einen Aufenthaltstitel neu beantragen oder verlängern. Das Ministerium sieht die Aufenthaltskarte als Mittel, um illegale Einwanderung und illegale Aufenthalte besser zu bekämpfen und zu verhindern.

Das Haus von de Maizière will laut Zeitung die Karte „noch in diesem Jahr“ bundesweit in 19 Ausländerbehörden testen. Die Probeläufe sollen laut Ministerium „ohne Beteiligung von antragstellenden Ausländern“ in den zuständigen Behörden der Städte Dresden, Halle, Herne, Köln, München und Nürnberg stattfinden. Außerdem sind in der Pilotphase die Landratsämter Augsburg, Aschaffenburg, Ansbach, Bamberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neu-Ulm sowie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin mit von der Partie. (afp/dapd)