Mannheim. .

Im Vergewaltigungsprozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann will das Landgericht Mannheim heute mehrere Polizeizeugen vernehmen. Momentan ist die Sitzung unterbrochen.

Auch zu Beginn des dritten Verhandlungstages im Prozess gegen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann hat sich das Verfahren durch weitere Anträge der Verteidigung verzögert. Die Verteidiger beantragten am Mittwoch die Teilnahme von Gutachtern an dem Prozess. Das Gericht unterbrach daraufhin die Sitzung, um darüber zu beraten.

In den Anträgen geht es unter anderem um ein rechtsmedizinisches Gutachten, mit dem nachgewiesen werden soll, dass die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers nicht von einer Vergewaltigung stammen könnten. Die Frau soll sich diese demnach selbst zugefügt haben. Ein psychologisches Gutachten befasst sich mit der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Staatsanwaltschaft wies die Anträge zurück, weil die Gutachter ihrer Ansicht nach befangen seien.

Zwei Polizeibeamte auf dem Zeugenstuhl

In dem Verfahren ist am Mittwoch vorgesehen, zunächst zwei Polizeibeamte zu befragen, die die Anzeige von Kachelmanns Ex-Freundin aufgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-jährigen Wettermoderator vor, im Februar seine langjährige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet dies.

Weiter muss die 5. Große Strafkammer über die Anträge der Verteidigung entscheiden, zehn andere Freundinnen und Ex-Geliebte des 52-jährigen Schweizers von der Zeugenliste zu streichen. Anwalt Reinhard Birkenstock hatte am Montag die Abladung der Zeuginnen beantragt, weil es mit der Menschenwürde unvereinbar sei, wenn die Frauen ihr Liebesleben vor Gericht offenlegen müssten. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, eine 37-jährige Radiomoderatorin, soll erst Mitte Oktober aussagen.

Gutachter hat Zeitprobleme

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beruht die ungewöhnliche Reihenfolge auf Zeitproblemen eines Gutachters, der die Aussage der Frau vor Gericht beurteilen soll und erst am 13. Oktober anwesend sein kann.

Die Verteidigung will die Hauptbelastungszeugin jedoch als erste hören. Über die Anträge hat die Mannheimer Strafkammer bisher nicht entschieden. (dapd)