Mannheim. .

Im Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung seiner Geliebten will der Wettermoderator Jörg Kachelmann vorerst nicht aussagen. Zuvor hatte das Gericht die Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter und eine Besitzerin abgelehnt.

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Mannheim angekündigt, keine Angaben zu machen. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock verwies am Montag auf die Aussage seines Mandanten vor dem Haftrichter Ende März. Darüber hinaus werde er nichts zu den Vorwürfen sagen. Zuvor hatte Kachelmann lediglich Angaben zu seinem Alter, seinem Geburtsort und seinem Wohnsitz gemacht. Die Frage nach seinem Nettoeinkommen beantwortete er nicht, wozu er auch nicht verpflichtet ist.

Am zweiten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim die Anklageschrift verlesen. Sie wirft dem 52-jährigen Schweizer besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor.

„Halt die Klappe oder Du bist tot“

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge sagte, der Angeklagte habe seiner damaligen Freundin in ihrer Küche ein Messer vorgehalten und sie ins Schlafzimmer ihrer Wohnung geschoben. Dort habe er sie entkleidet, ihr die Schenkel auseinandergedrückt und den Vaginalverkehr mit ihr ausgeführt. Während der Tat habe er ihr den Mund zugehalten und das Messer an den Hals gedrückt, wovon sie Rötungen im Halsbereich davongetragen habe. „Halt die Klappe oder Du bist tot“, habe er gedroht. Die Gewaltanwendung habe außerdem zu blauen Flecken an den Oberschenkeln geführt.

Das mutmaßliche Opfer war während der Verlesung der Anklageschrift anwesend. Danach verließ sie jedoch die Verhandlung. Die Hauptbelastungszeugin soll am 13. Oktober vernommen werden.

Verhandlung für Rechtsgespräch unterbrochen

An den Verfahren nehmen vier von Kachelmann beauftragte Sachverständige teil. Die Strafkammer selbst hat vier gerichtliche Gutachter benannt. Außerdem hat Kachelmann zwei weitere Wahlverteidiger beauftragt, die künftig ebenfalls neben ihm sitzen sollen.

Die Verhandlung vor der 5. Großen Strafkammer war auf Antrag der Verteidigung am Vormittag für kurze Zeit für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Daran nahmen neben dem Gericht und der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft teil. Über Inhalt und Ziel des Gesprächs wurde zunächst nichts mitgeteilt.

Befangenheitsanträge abgelehnt

Zuvor hatte das Gericht Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und eine Besitzerin abgelehnt, die von der Verteidigung am ersten Verhandlungstag vor einer Woche gestellt worden waren.

Im Prozess sollen insgesamt 26 Zeuginnen und Zeugen vernommen werden, darunter weitere Freundinnen des angeklagten Wettermoderators und das mögliche Opfer als Hauptbelastungszeugin. Weiter will die 5. Große Strafkammer in dem bis 27. Oktober 2010 terminierten Prozess zahlreiche medizinische und psychologische Gutachter hören. (afp/dapd/rtr)