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Die Online-Petition gegen die Einführung von Nacktscannern an Flughäfen ist gescheitert. In sechs Wochen unterzeichneten nur knapp 17.000 Menschen die Petition. Für ein Rederecht im Petitionsausschuss wären 50.000 Unterstützer notwendig gewesen.
Ein Aufreger-Thema scheinen Nacktscanner an deutschen Flughäfen nicht mehr zu sein. Innerhalb von sechs Wochen unterzeichneten auf den Seiten des Bundestags nur knapp 17.000 Menschen eine elektronische Petition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Scannern.
Norbert Hense heißt der Mann, der die Petition am 3. Januar 2010 eingereicht hat. „Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen, keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen“, lautet der Text. Als Begründung führte Hense an: „Der Einsatz von Nacktscannern ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde, die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.“
Hätten innerhalb von drei Wochen mehr als 50.000 Internetnutzer die Online-Petition unterzeichnet, hätte Norbert Hense sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss in öffentlicher Anhörung noch einmal vortragen dürfen. Nun ist der Antrag aber auch nach sechs Wochen noch weit von 50.000 Stimmen entfernt. „Geprüft wird die Petition trotzdem“, sagt eine Mitarbeiterin aus dem Sekretariat des Petitionsausschusses. Grundsätzlich gelte aber: „Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht hat sie.“
Andere Online-Petionen haben deutlich mehr Unterstützer
Zum Vergleich: Die Pläne zur Sperrung von Internet-Seiten im Kampf gegen Kinderpornographie haben im Mai 2009 deutlich mehr Menschen aufgeschreckt. Schon drei Wochen nach Eröffnung der elektronischen Petition hatten über 50.000 Menschen gegen die Sperrpläne der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen unterschrieben – und bescherten Initiatorin Franziska Heine damit ein Rederecht im Ausschuss.
Mit der Einführung von Nacktscannern an deutschen Flughäfen rechnet Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, noch in diesem Jahr – zumindest als Testversuch. Datenschützer hatten sogleich ihre Bedenken angemeldet: Es müsse berücksichtigt werden, dass Körperscanner „die Scham von sehr vielen Menschen“ verletzen könnten, sagte beispielsweise der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Zudem würden die Körperscanner „ganz massiv in die Persönlichkeitsrechte“ eingreifen und insbesondere Gesundheitsinformationen offenlegen, etwa einen Herzschrittmacher oder einen künstlichen Darmausgang. „Und das ist sehr, sehr peinlich“, sagte Weichert. (mit ddp)
Hier geht’s zur Online-Petition gegen die Zulassung von Ganzkörper-Scannern.