Essen. .

Die NPD setzt ihre Schulhofkampagne in NRW fort. Nachdem die rechtsradikale Partei zunächst islamfeindliche Post an Schülervertretungen geschickt hatte, wandten sich Aktivisten nun direkt an die Jugendlichen. Nach den Osterferien will die Partei verstärkt im Ruhrgebiet werben. Strafbar ist das nicht.

Die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) hat ihre selbst ernannte „Schulhofoffensive“ fortgesetzt. In der vergangenen Woche schickte sie rechte Post an rund 3000 Schülervertretungen in ganz NRW. Darin polemisiert sie gegen eine angebliche „Islamisierung Europas“ und rief zur Teilnahme an dem „kreativen Wettbewerb“ mit dem Titel „Wir oder Sharia“ auf. Am Freitag dann der nächste Schritt: Aktivisten der „Jungen Nationaldemokraten“ verteilten vor und in Schulen rechte Flyer und sprachen direkt Schüler an.

„Bei uns haben zwei Schüler aus der Jahrgangsstufe 12 rechte Zettel auf die Tische in der Cafeteria gelegt“, berichtet eine Schülerin des Zeppelingymnasiums in Lüdenscheid. „Sie waren vom Format ein Tick größer als übliche Musik- oder Werbeflyer.“ Auch in Essen, Erftstadt, Brühl, Wesseling und Frechen hat die NPD nach eigenen Angaben Propagandamaterial verteilt. Nach den Osterferien soll die Aktion in weiteren Städten fortgesetzt werden, kündigt die NPD auf ihrer Homepage an. Vor allem an Schulen im Ruhrgebiet wollen die „Nationaldemokraten“ um Sympathien und Stimmen für die Landtagswahl werben.

Inhalt der rechten Post ist laut Staatsanwaltschaft nicht strafbar

„Die Schule ist zur politischen Neutralität verpflichtet. Sie bietet keinen Platz für Wahlwerbung oder politische Aussagen“, erklärt Nina Heil, Pressereferentin des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung. Schulleiter und Lehrer dürften kein politisches Material weiterleiten oder aufhängen. „Es gibt aber keine Rechtssprechung, die verhindern kann, dass die NPD Propagandaschriften an Schüler verteilt“, so Heil. Hier haben nur die einzelnen Schulen die Möglichkeit, mit ihrem Hausrecht dem rechten Treiben Einhalt zu gebieten. Allerdings auch nur im Einzelfall. Die Schulen können so in der Regel nur reagieren, nicht agieren.

Auch mit ihrer rechten Post an die Schülervertretungen hat sich die NPD nicht strafbar gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Bochum. „Wir haben das Schreiben überprüft und festgestellt: Es liegt kein Straftatbestand vor“, erklärt Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch. „Das Schreiben enthält eine politische Aussage und ruft zu einer Diskussionsrunde auf. Das ist legitim.“

Auch das NRW-Innenministerium will nicht auf juristischem Wege reagieren, sondern stattdessen weiter intensive Aufklärungsarbeit leisten. „Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten, dass die NPD rassistisch und verfassungsfeindlich ist“, sagt Pressesprecherin Carola Holzberg. „Wir setzen mit Aufklärung dagegen.“ Vor allem das Verhalten der Schülervertretungen auf die rechte Post zeige, dass diese Strategie erfolgversprechend sei. „Die Jugendlichen haben vorbildlich reagiert und die rechte Post in den Müll geworfen. Genau dort gehört sie hin“, so Holzberg.

Kein neuer NPD-Verbotsantrag

Mit Schulbesuchen, Broschüren und Aktionswochen sollen die Jugendlichen zur Wachsamkeit aufgerufen werden. Wenn sie rechtes Material in die Hand bekommen, sollten sich Schüler und Eltern sofort bei der jeweiligen Schulleitung melden, rät Holzberg. „Der Direktor oder die Direktorin kann dann eingreifen und die Behörden informieren.“

Das NRW-Innenministerium spricht sich trotz der NPD-Aktionen in Schulen gegen einen neuen Antrag zum Verbot der rechtsradikalen Partei aus. Die NPD sei nach Einschätzung von Innen-Experten zwar „verfassungsfeindlich, aber nicht unbedingt verfassungswidrig“, so Holzberg. „Um ein Verbot durchzusetzen, muss eine kämpferische, gewalttätige Einstellung der Partei gegen die demokratische Grundordnung vorliegen. Das nachzuweisen, wird schwer.“

So bestehe die Gefahr, dass der Antrag scheitert und „die NPD einen Persilschein bekommt, indem sie vom Verfassungsgericht als demokratisch legitimiert wird“, erklärt die Ministeriumssprecherin. „Solch ein Signal wäre verheerend.“