Freiburg. .

Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, entschuldigt sich bei den Opfern von sexuellem Missbrauch. Bei der Vollversammlung forderte er eine lückenlose Aufklärung aller Verdachtsfälle. Außerdem soll enger mit der Polizei zusammen gearbeitet werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat sich bei den Opfern von sexuellem Missbrauch an katholischen Schulen entschuldigt. Über die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle sei er „zutiefst erschüttert“, erklärte Zollitsch zu Beginn der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischöfe am Montag in Freiburg. „In aller Deutlichkeit unterstreiche ich: Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist immer ein abscheuliches Verbrechen. Ich mache mir diese Formulierung von Papst Benedikt aus tiefster Überzeugung zu eigen und entschuldige mich bei allen, die Opfer eines solchen Verbrechens wurden.“

Lückenlose Aufklärung gefordert

Im Raum der Kirche wiege Missbrauch besonders schwer, weil es ein besonderes Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in den Priester gebe, betonte Zollitsch mit Blick auf den Missbrauchsskandal, der Ende Januar seinen Ausgang von dem von Jesuiten geführten Berliner Canisius-Kolleg genommen hatte und in dessen Zuge sich bislang mehr als hundert Opfer an Schulen im ganzen Bundesgebiet gemeldet haben. Wo immer ein Missbrauchsverdacht vorliege, müsse es eine „lückenlose und absolut transparente Aufklärung“ geben.

Er begrüße es, dass sich der Jesuitenorden seiner Verantwortung stelle und Konsequenzen aus den Verfehlungen einiger Patres ziehe, erklärte der Bischofskonferenzvorsitzende. „Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden, wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden.“ Dafür hätten sich die im Jahr 2002 verabschiedeten Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch bewährt. Allerdings werde man diese überprüfen und über mögliche Änderungen sprechen. Nach dem Wunsch der Bischöfe solle es zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geben. Staatsanwaltschaften sollten „allen möglichen Einblick erhalten“. (afp)