München. .
Die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für „Hartz IV“-Empfänger zu streichen, gehen laut „Süddeutscher Zeitung“ weiter als bekannt.
Mit einem geringeren Zuschuss müssten auch Mini-Jobber und Paare rechnen, die den Kinderzuschlag erhalten. Dies gehe aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor. Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat „Hartz IV“-Leistungen erhält und so sein Einkommen aufstockt, wird demnach genauso wie alle „Hartz IV“-Bezieher bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen.
Die Bundesregierung habe in ihrem Sparpaket von Anfang an vorgesehen, gut ein Drittel des Sparvolumens von mehr als 13 Milliarden Euro im Jahr 2011 bei den Sozialleistungen hereinzuholen. Die Kürzungen beim Elterngeld belaufen sich auf 600 Millionen Euro.
Kritik von CDU-Familienpolitikern
Aus dem Referentenentwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gehe nun hervor, dass die schwarz-gelbe Koalition den Beziehern höherer Einkommen deutlich weniger zumute als den ärmsten Eltern. So wolle die Bundesregierung etwa 155 Millionen Euro durch ein niedrigeres Elterngeld bei Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro im Monat sparen. Fast dreimal so groß seien die Kürzungen bei den ärmeren Familien, sie summieren sich auf 440 Millionen Euro. Zur Begründung wird in dem Gesetzesentwurf darauf verwiesen, dass es für erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher stärkere Anreize geben müsse, eine Arbeit aufzunehmen.
Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär erklärte den Vorschlag als Unsinn: „Diese Maßnahmen wären geradezu das Gegenteil eines Arbeitsanreizes. Sie wären eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten.“ Das Elterngeld für Minijobber und Aufstocker müsse ebenso erhalten bleiben wie das für die Einverdienerfamilien. (ddp)