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Auch Deutschland sollte das Tragen des Ganzkörperschleiers unter Strafe stellen. Der Staat darf es nicht zulassen, dass Frauen sich auf diese Weise der Herrschaft des Mannes unterordnen müssen.

Auch wenn die Vorbehalte groß sind: Das kleine Belgien geht in die Offensive und will Ganzkörperschleier wie Burka und Niqab, die bis auf einen kleinen Sehschlitz (bei der Burka vergittert) das gesamte Gesicht verhüllen, aus der Öffentlichkeit verbannen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld oder eine Woche Gefängnisstrafe. Die französische Regierung will mit einer 150-Euro-Strafe nachziehen und einen entsprechenden Gesetzentwurf im Juli in die Nationalversammlung einbringen. Was ist mit Deutschland? Auch hier sollten Politiker den Mut haben, ein Zeichen zu setzen und auf ein politisches Symbol eine politische Antwort zu geben – und die Burka in der Öffentlichkeit verbieten.

Islamexperten sagen, dass eine Ganzkörperverschleierung theologisch nicht vorgesehen sei und der Koran diese auch nicht vorschreibe. Auf die verfassungsrechtlich verbriefte Religionsfreiheit können verschleierungswillige Muslime dann also nicht mehr verweisen. Indes kann sich der demokratische Rechtsstaat auf Artikel drei des Grundgesetzes berufen. Darin heißt es:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Verbot muss flächendeckend gelten

FDP-Spitzenpolitikerin Silvana Koch-Mehrin fordert ein europaweites Burka-Verbot. Sie sprich von einem „mobilen Gefängnis“.
FDP-Spitzenpolitikerin Silvana Koch-Mehrin fordert ein europaweites Burka-Verbot. Sie sprich von einem „mobilen Gefängnis“.

Eine gesellschaftliche Unterordnung der Frau unter die Herrschaft des Mannes, was über das Tragen der Burka sichtbar zum Ausdruck kommt, verstößt gegen die Verfassung. Weil Fundamentalisten allerdings kaum bis gar nicht auf öffentliche Appelle von Politikern hören, bleibt nur ein Verbot. Es alleine auf staatliche Einrichtungen wie Schulen oder Behörden zu beschränken, reicht nicht aus. Die Frau hat auch in Supermärkten oder Restaurants das Recht, unverhüllt und damit selbstbestimmt und würdevoll aufzutreten.

Gegner des Burka-Verbots berufen sich gerne auf die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, die ebenfalls in der Verfassung steht. Natürlich darf sich jeder so kleiden und mit so vielen religiösen Symbolen behängen, wie er mag. Allerdings ist die Burka, wie beschrieben, kein religiöses, sondern ein politisches Symbol. Und jedes Recht findet dort seine Grenzen, wo es andere Rechte verletzt, wie das freiheitliche und gleichberechtigte Leben einer jeden Frau.

„Ihr wollt uns nur assimilieren“, ist ein anderer beliebter Vorwurf, der immer dann fällt, wenn sich Politiker über Regeln für das Zusammenleben von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen Gedanken machen. Natürlich ist der Vorwurf nicht ganz von der Hand zu weisen, dass einige Bürger und Politiker ziemlich forsch vortragen, dass Zugewanderte sich ganz und gar deutschen Gepflogenheiten anzupassen haben. Darum darf es beim Burka-Verbot nicht gehen.

Alle Bevölkerungsgruppen sollen vom Grundgesetz profitieren

Die Burka.
Die Burka.

Ein mögliches Gesetzgebungsverfahren muss zeigen, dass die Ganzkörperverschleierung ein echtes Integrationshemmnis ist und besonders Frauen massiv benachteiligt. Das Parlament sollte die Chance nutzen und deutlich machen, dass Menschen aus anderen Ländern auch mit ihren Eigenarten respektiert werden – jedenfalls solange, wie sie nicht die gemeinsame Basis aller Nationalitäten und Religionen – nämlich das deutsche Grundgesetz – verletzen. Und dass die deutsche Mehrheitsgesellschaft nicht nur Verfassungstreue fordert, sondern auch bereit ist, über das Burka-Verbot alle Menschen von den Vorzügen des Grundgesetzes profitieren zu lassen.

Der Verweis auf die eigene, andersartige Tradition von einigen Muslimen ist nicht mehr als ein Totschlagargument. Es gibt kein Grund- oder Menschenrecht auf Kultur und Tradition. Ehrenmorde können darüber genau so wenig gerechtfertigt werden wie der Zwang zum Ganzkörperschleier und der damit verbundenen Degradierung der Frau zu einem Besitzstand.

Wie in Frankreich geplant, muss auch in Deutschland das Burka-Verbot durch einen weiteren Straftatbestand komplettiert werden. Wer muslimische Frauen zum Tragen eines Ganzkörperschleiers zwingt oder anstiftet – sei es „durch Gewalt, Bedrohung, Macht- oder Amtsmissbrauch“, muss ebenfalls bestraft werden.