Hannover. .

Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, hat jetzt den Strafbefehl wegen ihrer Alkoholfahrt mit 1,54 Promille erhalten. Sie muss weitere neun Monate auf ihren Führerschein verzichten und eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen.

Einen Monat nach ihrer schlagzeilenträchtigen Trunkenheitsfahrt ist die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Gegen die frühere hannoversche Landesbischöfin sei ein Strafbefehl über ein Monatsgehalt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ergangen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Irene Silinger, am Donnerstag in Hannover. Käßmann ist damit nicht vorbestraft.

Nach Angaben der Oberstaatsanwältin hat die 51-Jährige den Strafbefehl bereits akzeptiert. Das Dokument wurde am Mittwoch zugestellt. Noch am gleichen Tag erklärte Käßmanns Verteidiger den Verzicht auf Rechtsmittel. „Der Strafbefehl ist damit rechtkräftig und steht einem Urteil gleich“, sagte Silinger.

Käßmann hatte vor vier Wochen die Konsequenz aus ihrer Trunkenheitsfahrt gezogen und war von ihren kirchlichen Ämtern zurückgetreten. Seither ist die 51-jährige einfache Pastorin der Landeskirche, allerdings ohne Pfarrstelle.

Für ihr Gehalt vereinbarte Käßmann mit der Kirche eine Übergangsregelung. Zur Höhe ihres Monatsgehaltes und damit zur genauen Höhe ihrer Strafe wollten die Staatanwaltschaft, das zuständige Amtsgericht Hannover und die Landeskirche keine Angaben machen.

Bestraft aber nicht vorbestraft

Der jähe Sturz der populären Bischöfin begann, als sie am späten Abend des 20. Februar zusammen mit einem Begleiter im Dienstwagen aus der hannoverschen Innenstadt zurückkehrte. Die Bischöfin war ohne ihren Fahrer unterwegs und überfuhr unweit ihrer Wohnung mit ihrem VW Phaeton eine rote Ampel. Die Polizeibeamten, die sie stoppten, rochen Hinweise auf Alkoholgenuss. Eine Blutprobe ergab, dass die Bischöfin mit 1,54 Promille am Steuer saß.

Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftat. Mit der Verurteilung zu 30 Tagessätzen gilt die Käßmann nicht als vorbestraft. Ihren Führerschein musste sie schon bei der Alkoholkontrolle abgeben. Zusammen mit dem Strafbefehl sei ihr nun die Fahrerlaubnis förmlich entzogen worden, sagte der Sprecher des hannoverschen Amtsgerichtes, Michael Siegfried.

Einen neuen Führerschein kann die Pastorin frühestens in neun Monaten beantragen. Für die Wiederzulassung der Fahrerlaub wurde eine Sperre von zehn Monaten verhängt. Davon ist ein Monat bereits vergangen.

Für das Überfahren der roten Ampel muss die evangelische Geistliche kein zusätzliches Bußgeld entrichten. Wenn zugleich eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit vorlägen, trete die Ordnungswidrigkeit zurück, sagte Oberstaatsanwältin Silinger. Für ihre Verkehrsstraftat werden Käßmann aber sieben Punkte in Flensburg eingetragen. Zudem muss die Pastorin damit rechnen, dass sie einen Führerschein erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wieder beantragen kann. „Frau Käßmann wurde behandelt wie jeder andere Verkehrsteilnehmer in der gleichen Situation“, betonte Silinger.

Auftritt auf ökumenischen Kirchentag

Mit der Rechtskraft des Strafbefehls ist für die hannoversche Justiz der Fall abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg versucht allerdings derzeit noch zu ermitteln, ob die Presse durch Verrat eines Dienstgeheimnisses über die Trunkenheitsfahrt informiert wurde. Insgesamt acht Strafanzeigen, die diesen Verdacht äußerten, lägen mittlerweile vor, sagte Staatsanwältin Angelika Klee. Konkrete Hinweise auf einen Geheimnisverrat fänden sich darin aber nicht.

Käßmann hat nach Angaben der hannoverschen Landeskirche über ihre berufliche Zukunft noch nicht entschieden. In und nach den Tagen, als die Bischöfin sich öffentlich zu ihrem schweren Fehler bekannte und schließlich zurücktrat, gingen bei der Landeskirche mehr 12.000 E-Mail und über tausend Briefe ein. Nach Angaben der Kirche drückten die Absender überwiegend Betroffenheit und Bedauern über den Rücktritt aus. Mitte Mai will Käßmann wieder öffentlich auftreten und am ökumenischen Kirchentag in München teilnehmen. (apn)