Frankfurt/Main. .
Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten über die Reform der Rundfunkgebühren beraten. Die gerätebezogenenen GEZ-Gebühren sollen ab 2013 durch einen festen Beitrag für jeden Haushalt ersetzt werden.
Schluss mit „Schwarzsehen“ und unangenehmen Besuchen von GEZ-Kontrolleuren: So gut wie niemand soll künftig das Zahlen für Radio und Fernsehen umgehen oder verweigern können, wenn die Rundfunkgebühr abgeschafft und eine neue Abgabe eingeführt wird. Darüber wollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Mittwoch beraten.
Die gerätebezogenen Rundfunkgebühren sollen durch einen Beitrag ersetzt werden, der ab 2013 für jeden Haushalt und Betrieb fällig würde. Das vom Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete und Anfang Mai vorgestellte Modell ist bereits parteiübergreifend (mit Ausnahme der Linken) auf Zustimmung gestoßen. Die Reform der Rundfunkfinanzierung ist von vornherein auf Konsens angelegt. Um einen Gutachterstreit zu vermeiden, verständigte man sich darauf, dass ARD und ZDF Kirchhof mit dem Rechtsgutachten beauftragen.
Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben am 29. Mai die „Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ festgelegt. Den Ministerpräsidenten liegt aber auch eine Alternative vor: eine Änderung des bisherigen Gebührenmodells.
Rundfunkgebühren womöglich verfassungswidrig
Die technische Entwicklung hat dazu geführt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühr je nach Empfangsgerät nicht mehr plausibel und womöglich sogar verfassungswidrig ist und Schlupflöcher bietet. Viele zahlen nur noch 5,52 Euro für internetfähige PC. Im Kirchhof-Gutachten heißt es dazu: „Wenn das Haushaltsgerät auch als Empfangsgerät genutzt wird, im Handy neben Telefongesprächen auch Funksendungen empfangen werden, der PC gespeicherte Daten, aber auch Sendungen übermittelt, schwindet das Bewusstsein, dass diese Geräte den Weg zu einer öffentlich-rechtlichen Informationsquelle vermitteln, die durch Abgaben finanziert werden muss.“
Die Medienabgabe würde für jeden Haushalt (alle in einer Wohnung lebenden Personen) fällig. Kirchhof sieht nur wenige Ausnahmen „wegen ersichtlicher Empfangsunfähigkeit“ vor. Er nennt als Beispiele eine Almhütte im Funkloch und lange Abwesenheit. Für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) würde sich das Kontrollieren erübrigen; künftig dürfte eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt reichen.
Verzicht auf Werbung
Betriebe sollen nach Informationen des Branchendiensts „Funkkorrespondenz“ künftig in zehn Abstufungen „nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen“ zahlen. Das hieße, Firmen mit 15 bis 49 Mitarbeitern zwei Beiträge und Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten 20 Beiträge. Bisher muss pro Betrieb nur einmal 5,52 Euro im Monat gezahlt werden.
Derzeit beträgt die Rundfunkgebühr 17,98 Euro im Monat (inklusive 5,76 Euro Grundgebühr fürs Radio). Das Radiohören und Fernsehen zu Hause soll mit dem neuen Beitrag nicht teurer werden. Allerdings entscheidet darüber die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) mit.
Das Gebührenaufkommen für ARD, ZDF und Deutschlandradio von jährlich rund 7,5 Milliarden Euro soll ebenfalls gleich bleiben. Zusätzlich nehmen die öffentlich-rechtlichen Sender jährlich rund 450 Millionen Euro durch Werbung und Sponsoring ein. Kirchhof schlägt vor, dass sie auf Werbung und so weit wie möglich auch Sponsoring verzichten. So weit wie möglich heißt, dass beim Einkauf von Programmen etwa im Sport Sponsoring manchmal nicht ausgeklammert werden kann.
Ein Ausgleich würde dadurch geschaffen, dass es keine Befreiungen mehr von der Zahlungspflicht gäbe. Empfänger von Sozialleistungen müssten die neue Abgabe auch zahlen, bekämen aber entsprechend mehr Geld vom Staat. Zu einem Verzicht auf Werbung und Sponsoring sind ARD und ZDF allerdings noch nicht bereit. (apn)