München. Nach dem Urteil zum Solidaritätszuschlag rät der Steuerzahler-Bund zum Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009. Sollte das Bundesverfassungsgericht die ungeliebte Abgabe kippen, hätten Bürger nur so einen Anspruch auf die Rückerstattung des Soli.
Nach dem Soli-Urteil rät der Bund der Steuerzahler den Bürgern, Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einzulegen. Nur so hätten die Steuerzahler einen Anspruch auf Rückerstattung des Soli, sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklären, sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk.
Däke sieht demnach gute Chancen, dass die Karlsruher Richter den Soli für nicht verfassungsgemäß erklären. «Wenn ein Finanzgericht davon überzeugt ist, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, dann kann das Bundesverfassungsgericht schlecht daran vorbei», sagte Däke. Er bezog sich damit auf die Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom Mittwoch, das den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und eine entsprechende Klage an das Bundesverfassungsgericht verwiesen hatte. Der Kläger war vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt worden.
Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt nach Angaben des niedersächsischen Gerichts derzeit rund zwölf Milliarden Euro. In der Vergangenheit waren alle Versuche gescheitert, den «Soli» vor Finanzgerichten zu kippen. Auch das Bundesverfassungsgericht nahm noch 2002 eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur Entscheidung an. (afp)