Kassel. Sie unterrichteten ihre Kinder zuhause, weil sie aus religiösen Gründen nicht wollten, dass ihre Sprösslinge auf eine Schule gehen. Dafür müssen ein Elternpaar aus Nordhessen jetzt 120 Euro Strafe zahlen, urteilte das Landgericht Kassel. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe gefordert.
Weil Eltern aus Nordhessen ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in eine staatliche Schule schicken und stattdessen selbst unterrichten, müssen sie eine Geldstrafe von 120 Euro zahlen. Das Landgericht Kassel befand den 48-jährigen Jürgen Heinz D. und seine Ehefrau Rosemarie D. aus Herleshausen im Werra-Meißner-Kreis am Mittwoch der dauernden Entziehung der Schulpflicht in drei Fällen für schuldig und verhängte gegen beide jeweils eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à einem Euro.
Die Richter blieben damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine dreimonatige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Richter: "Hier will Sie keiner hinter Gittern sehen."
Richter Jürgen Dreyer sagte: «Hier will Sie keiner hinter Gittern sehen». Man müsse aber trotzdem das Gesetz befolgen. Das Ehepaar habe gegen das hessische Schulpflichtgesetz in drei Fällen verstoßen. Dies werde strafrechtlich verfolgt. Da das Ehepaar aber erstmalig deswegen verurteilt wurde, könne auf eine Freiheitsstrafe verzichtet werden.
Zwar erscheine die Geldstrafe so, als ob diese nur einen symbolischen Charakter habe. Da die neunköpfige Familie aber nur von 1.500 Euro inklusive Kindergeld lebe, sei hier nur der Mindesttagessatz von ein Euro als Geldstrafe möglich. Strafmildernd sei zu bewerten, dass das Ehepaar zumindest zeitweise von einer Art Verbotsirrtum ausgegangen sei. So seien sie nach einem Hinweis der Staatsanwaltschaft zeitweise davon ausgegangen, dass das Strafverfahren gegen sie nicht weiter verfolgt werde, wenn sie einen Antrag auf eine Heimschule beim Schulamt stellten. «Sie glaubten, so weitermachen zu können», sagte Dreyer.
Warnung vor erneutem Verstoß
Das Gericht warnte das Ehepaar, weiter gegen die Schulpflicht zu verstoßen. Andernfalls komme der nächste Strafantrag, und dann drohe eine Freiheitsstrafe. «Sie leben ihren Kinder vor, dass man ungehindert gegen Gesetze verstoßen kann», mahnte Dreyer. Das Ehepaar war nach der Urteilsverkündung erleichtert. «Der Richter hat uns ganz fair behandelt», sagte Rosemarie D. Ob die Kinder nun in die Schule geschickt würden, müsse man noch beraten.
Der Anwalt von Jürgen Heinz D., Jürgen Vogt, kündigte an, die Möglichkeit einer Revision noch zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft, die eine dreimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte, wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern. Die Strafverfolgungsbehörde hatte eingeräumt, dass die Kinder von ihren Eltern gut unterrichtet würden. Der älteste Sohn absolviert derzeit eine Schreinerlehre und hat zumindest das zehnte Schuljahr in einer staatlichen Schule verbracht. Dort hatte er einen Abschluss mit der Durchschnittsnote 1,1 erhalten. Das spielt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für die Verletzung der Schulpflicht aber keine Rolle.
«Wir halten an Glauben und Gewissen fest»
Die nicht kirchlich gebundenen Eheleute hatten angegeben, dass Gott in der staatlichen Schule keine angemessene Rolle mehr spiele. Vielmehr sei nur der Mensch das Maß aller Dinge. Der Vater hatte das Strafbegehren der Staatsanwaltschaft in seinem Schlusswort als einen «Schlag ins Gesicht der Eltern, denen was an der Bildung ihrer Kinder liegt» bezeichnet. Seine Kinder seien umfassend unterrichtet worden. «Wir halten an Glauben und Gewissen fest. Wir haben keine andere Wahl. Das ist unser Recht als Eltern», sagte der 48-Jährige. Das Schulamt solle doch eine Hausbeschulung tolerieren. Diesem Wunsch steht jedoch ein am Dienstag schriftlich veröffentlichtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 15. Oktober entgegen (Aktenzeichen: 6 B 27.09). (ap)