Berlin. Seit 1980 sind 40 Bundestagsabgeordnete vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Teilweise wegen des Verdachts extremistischer Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ins Visier gerieten 30 Vertreter von Linkspartei und PDS. Aber auch Abgeordnete von SPD und CDU.
Die Überwachung von Bundestagsabgeordneten durch die Geheimdienste erstreckte sich in der Vergangenheit nicht nur auf Vertreter der Linkspartei und ihrer Vorläufer-Organisation PDS. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, wurden seit 1980 bis heute neben 30 Mitgliedern der Linken-Fraktion auch zehn Abgeordnete von SPD und CDU vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachte - teil wegen des Verdachts extremistischer Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, teils wegen des Verdachts einer Tätigkeit für auswärtige Geheimdienste.
Über mehrere Wahlperioden beobachtet
Mitunter wurden die Abgeordneten über mehrere Wahlperioden hinweg beobachtet. Über die genauen Hintergründe der Observierungen im Einzelfall macht das Bundesinnenministerium in seiner Antwort mit Hinweis auf Geheimhaltungsvorschriften keinerlei Hinweise. Auch welche Abgeordneten betroffen sind, ist offiziell nicht bekannt. Die Bundesregierung verweist lediglich darauf, dass das so genannte "Nachrichtendienstliche Informationssystem" (Nadis) ausgewertet worden sei. Darin sind nach WAZ-Informationen die Namen von cirka 500 000 Personen gespeichert, die als extremistisch gelten oder in Verdacht stehen, für fremde Geheimdienste zu arbeiten. Vertreter von Grünen und Linkspartei bezeichneten die Stellungnahme der Bundesregierung als "unbefriedigend". Das Parlament müsse "in geeigneter Weise über die Details informiert werden", hieß es bei den Grünen.