Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass EU-Ausländer in Deutschland auch dann ein Anrecht auf Hartz IV haben, wenn sie sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Jetzt droht eine Migrationswelle, vor allem mit Rumänen und Bulgaren, die auf die NRW-Kommunen zurollt. Die Idee vom Europa stößt an ihre Grenzen.
Armutswanderung ist kein neues Phänomen – wenn am 1. Januar 2014 aber EU-Bürger den vollen Zugang zu den Arbeitsmärkten der anderen Mitgliedsländer erhalten, werden deutlich mehr Menschen ins vergleichbar reiche Deutschland zuwandern. Es gibt keinen Grund, mit Blick auf einen „Sozialtourismus“ apokalyptische Reiter an den Horizont zu malen, aber es gibt auch kein Recht auf Einwanderung in die Sozialsysteme.
Zur Wahrheit gehört: Deutschland ist dauerhaft auf Zuwanderung angewiesen, um die demografische Lücke zu füllen. Mehrheitlich drängten in den vergangenen Jahren gut qualifizierte Zuwanderer mit Hochschulabschluss auf den deutschen Arbeitsmarkt.
Zuletzt aber nahm die Zahl der unqualifizierten Armutsflüchtlinge vom Balkan stark zu. Der Ruf nach einer Zuwanderungssteuerung in Brüssel mit dem Fokus auf Talente und Fachkräfte wird lauter, die Umsetzung der Forderungen ist aber innerhalb der EU rechtlich schwierig.
Förderprogramme zur Vermittlung von Qualifikationen
Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer darf nicht mit Anreizen zur Flucht in die Sozialsysteme verbunden werden. Das Landessozialgericht öffnet Arbeitslosen aus Rumänien und Bulgarien aber den Zugang zu Sozialleistungen, die nie offiziell in Deutschland gearbeitet haben. Hier müssen das Bundessozialgericht und später der Europäische Gerichtshof Grenzen setzen.
Sinnvoll sind Förderprogramme zur Vermittlung von Qualifikationen, um Migranten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Europa kann da einen Beitrag zur Integration leisten.