Für die Neuberechnung der Grundsteuer fordern die Finanzämter in NRW die Mithilfe der Eigentümer – und überfordern sie damit.

Unbürokratisch, fair und verfassungsfest soll die neue Grundsteuer sein, die ab 2025 erhoben wird. Da ist nichts gegen zu sagen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2018 das alte Berechnungsmodell einkassiert, auch, weil es auf Daten aus dem Jahre 1964 basierte. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Und es ist auch nichts dagegen zu sagen, wenn die Haus- und Wohnungseigentümer bei der Erhebung des Datensatzes für die Neuberechnung der Grundsteuer um „Mithilfe“ gebeten werden. Aber nicht so, wie es derzeit in NRW passiert: kompliziert, chaotisch und dann auch noch bitte nur digital!

Auch interessant

Die Welt der Bürger ist aber noch immer nicht nur digital. Und wie das Elster-Chaos gezeigt hat, die der Verwaltung auch nicht. Und gerade deshalb hätte das gute alte Formular in diesem Fall hier vielen Bürgern so manchen Stress und viel Zeit erspart. Gut, dafür hätten die Mitarbeiter der Finanzämter mehr Arbeit. Aber seit wann ist der Bürger der Dienstleister für die Behörden? Zumal die Daten eigentlich vorliegen – beispielsweise bei den Katasterämtern.

Verwaltungen hängen digital hinterher

Die Datenerhebung für die Neuberechnung der Grundsteuer offenbart einmal mehr: Die Verwaltungen in NRW hängen nach wie vor digital hoffnungslos hinterher. Von Vernetzung untereinander keine Spur. Da ist es natürlich einfacher, den Bürger einzuspannen und verzweifeln zu lassen. Dabei hätte es beiden Seiten schon viel Arbeit erspart, wenn gleich leicht zu verstehende Infoschreiben rausgeschickt worden wären, als nun auf digitale (!) Erklärstücke zu verweisen. Und es sind auch keine Einzelfälle von Bürgern, die mit dem Ausfüllen der Online-Formulare nicht klargekommen sind. Zigtausende Eigentümer, die bei der nun auf 500 (!) Mitarbeiter aufgestockten Info-Hotline Rat suchen, sind sicherlich nicht alle begriffsstutzig. Dies sollte den Verwaltungen zu denken geben. Denn eigentlich sind sie Dienstleister für den Bürger.