Witten. Regelmäßig rastet ein Wittener privat aus – verliert mit jedem Bierchen mehr die Fassung. Vom Gefängnis ist er nur noch einen Hauch entfernt.
Nach einem erneuten Wut- und Pöbelausraster bei einem privaten Trinkgelage hat ein Altenpfleger aus Witten jetzt am Bochumer Landgericht für sein loses Mundwerk eine letzte Warnung kassiert. „Sie bringen sich mit ständigen Sachbeschädigungen und Beleidigungen demnächst ins Gefängnis“, musste sich der 33-Jährige vonseiten der Staatsanwaltschaft anhören. Schon beim nächsten Vorfall sei Haft alternativlos, hieß es.
Im September 2023 war der nach eigenen Angaben zurzeit arbeitslose Altenpfleger zum wiederholten Mal ausgerastet. Nachdem er neun Flaschen Bier getrunken hatte, hatte er in der Wohnung seiner Ex-Partnerin in Bochum begonnen, zu randalieren, den Couchtisch zertrümmert, die Frau vulgär als „Fo...“ beleidigt.
Wittener wurde bereits zu Geldstrafe verdonnert
Das Bochumer Amtsgericht hatte den geständigen 33-Jährigen im März wegen Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt (40 Tagessätze). Weil der Altenpfleger dagegen Berufung eingelegt hatte, kam es nun am Landgericht vor der 14. Strafkammer zu einer Verhandlung in der zweiten Instanz.
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Auch unter Berücksichtigung einer weiteren, schriftlich per Strafbefehl ergangenen Verurteilung durch das Amtsgericht Witten im Dezember 2023 ließen Staatsanwaltschaft und Gericht am Ende Gnade vor Recht ergehen. Und entschieden: Insgesamt 2000 Euro Geldstrafe sind ausreichend. Auf eine eigentlich vorgesehene höhere Strafe könne verzichtet werden. Dabei würdigten Staatsanwaltschaft und Gericht vor allem auch die durch den einschlägig vorbestraften Angeklagten befriedete Situation mit seiner Ex-Freundin. Der Wittener hatte der Frau den Schaden für den Tisch (50 Euro) ersetzt und sich entschuldigt. „Wir kommen wieder klar. Es ist alles geklärt“, so seine Ex-Freundin.
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