witten. . Er demolierte Autos mit einem Kantholz und bedrohte Polizisten mit dem Messer. Die zwangsweise Unterbringung bleibt einem Wittener aber erspart.
In dem Prozess um „gemeinschädliche“ Sachbeschädigung und Widerstand gegen Polizeibeamte entschied die Jugendstrafkammer des Landgerichts Bochum am Mittwoch, dass der 20-jährige Angeklagte nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden muss. Der junge Mann aus Witten hatte gestanden, im Juni 2016 auf der Dirschauer Straße mehrere geparkte Autos beschädigt zu haben.
„Bei seiner Vernehmung gab er alles zu“, erklärte ein 57 Jahre alter Polizeibeamter vor Gericht. „Er habe den ganzen Tag Fernsehen geschaut, sei wütend geworden und durchgedreht.“ Der minderbegabte Mann absolvierte damals ein Probewohnen in einer hiesigen Einrichtung. Aufgebracht ging er nach draußen, wo er ein Kantholz fand und damit ein halbes Dutzend Fahrzeuge demolierte. Der angerichtete Sachschaden summierte sich auf angeblich mehr als 4500 Euro.
Polizisten setzen Angreifer mit Pfefferspray matt
Als ein Passant ihn ansprach, hörte der Angeklagte auf und ging zurück ins Haus. Polizeibeamte trafen ihn kurz darauf in seiner Wohnung an. Eigentlich wollte er die Polizisten gar nicht einlassen, aber die Tür stand auf. Dort bedrohte er die Beamten mit einem Küchenmesser. Daraufhin setzte man ihn mit Pfefferspray außer Gefecht und nahm ihn mit. Später wurde er in eine psychiatrische Klinik gebracht.
Eine Lehrerin der Kämpenschule schilderte den Angeklagten als schulisch sehr leistungsstark. Der Mann habe nie Schwierigkeiten bereitet. Seit der Tat allerdings sei er völlig verändert. Durch die Medikation sei er im Unterricht sehr ruhig geworden und führe viele Selbstgespräche.Da der Angeklagte zur Tatzeit vermindert steuerungsfähig war, ging es im Gerichtsverfahren nicht um Bestrafung. Kernfrage war, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht werden muss.
Wahrscheinlichkeit für weitere Attacken gilt als gering
Der 20-Jährige leide unter einer psychotisch-schizophrenen Störung, sagte ein Psychiater als Gutachter aus. Der Mann sei nicht schwachsinnig, sondern mit einem IQ von 72 minderbegabt, aber in der Lage, selbstständig zu handeln. „Die Wahrscheinlichkeit für Angriffe auf Personen ist sehr gering“, urteilte eine 49 Jahre alte Psychologin. Allerdings sei eine weitere Behandlung des aktuell durch Medikamente sedierten Mannes erforderlich.
Eine empfehlenswerte Einrichtung ist inzwischen gefunden, wo der Mann feste Strukturen finden werde. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte nicht zwangsweise untergebracht werden müsse. Von ihm gehe keine ausreichende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit aus. Die Kammer folgte damit den Einschätzungen der Gutachter, die den Ausraster als einmaligen Vorfall einstuften.