Witten. Wegen Drogenhandels steht ein Wittener vor Gericht. Doch er ist selbst süchtig. Seit 1989 konsumierte er Amphetamine. Richter regen Entzug an.

Im Prozess um bewaffneten Drogenhandel gegen einen 52-jährigen Wittener äußerte sich der Angeklagte am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum zu seinem Lebenslauf. Bei dem Verfahren geht es um Geschäfte mit Haschisch und Amphetamin. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten Fahnder 90,6 Gramm Hasch und 81 Gramm Amphetamin bei dem Mann gefunden. Neben den Drogen waren auch Verpackungsmaterialien und 3680 Euro Bargeld sichergestellt worden.

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Der Angeklagte hat sich bisher zu keinem Geständnis durchringen können. Der Justiz ist er nicht unbekannt. Mitte der 1990er-Jahre verbüßte der Mann bereits eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Seit 2019 lebt er von Hartz 4. Seit 1989 habe er selbst Amphetamin konsumiert, etwa 80 Gramm monatlich. Er sei aber nicht süchtig, erklärte er den Richtern. Die sahen das anders und regten an, einen medizinischen Gutachter zu beauftragen und zu prüfen, ob eine Therapie in einer Entzugsklinik angebracht sei.

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Ohne Geständnis droht Haftstrafe von sechs Jahren

Bliebe es beim bisherigen Aussageverhalten des Angeklagten, drohe ihm eine Haftstrafe von sechs Jahren. Um die zweijährige Behandlung anzutreten, sei vorweg ein Jahr Haft abzusitzen. Auf die Frage, ob er zu einer Drogentherapie bereit sei, betonte er seine Zustimmung. Weil er zur Tatzeit regelmäßig Amphetamin konsumierte, könnte dies Einfluss auf seine Schuldfähigkeit gehabt haben.

Auf die Spur des Angeklagten brachte die Polizei ein anderer Dealer. Der 27-Jährige, der aktuell im offenen Strafvollzug ist, wurde am Mittwoch als Zeuge gehört. Er berichtete von Drogenverkäufen des Angeklagten an seine Bekannten. Auch ein 52-jähriger Mann erzählte, er habe 2016/2017 jeweils 100 Gramm Amphetamin bei ihm gekauft.

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