Witten. Muss ein 42-jähriger Wittener wegen einer Vergewaltigung für mehr als sechs Jahre in Haft? Im Prozess wurden jetzt die Plädoyers gehalten.
Sechs Jahre und vier Monate Haft hat die Staatsanwältin am Freitag im Prozess um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung für den Angeklagten gefordert. Der 42-jährige Wittener, der sich vor dem Landgericht Bochum verantworten muss, soll am 18. Juli 2021 seine damalige Lebensgefährtin missbraucht am Tag darauf geschlagen haben. Sein Verteidiger beantragte lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung, ansonsten Freispruch.
Der Gutachter beschrieb den Angeklagten als alkoholabhängig. Täglich trinke der Mann fünf bis sieben Flaschen Bier. Unter Alkoholeinfluss neige er zu Aggressionen. Der Mann sei voll schuldfähig und leide nicht unter einer wahnhaften Eifersucht. Er riet zur Unterbringung in einer Klinik zur Entzugstherapie. Nüchtern sei der Angeklagte ein herzensguter Mensch, das hatten verschiedene Zeugen bekundet.
Wittener ist bereits einmal verurteilt worden
Nachdem er seine Arbeitsstelle 2016 verloren hatte, begann der Mann, zu viel zu trinken. Im Sommer 2020 hatte er das angebliche Vergewaltigungsopfer kennengelernt. Er zog in ihre Wittener Wohnung, war aber eifersüchtig, weil sie noch Kontakt zu ihrem Ex hatte. Bereits Anfang Dezember 2020 soll er die Frau geschlagen und getreten haben. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Jochbeinprellung. Deshalb war der Wittener bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
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Was im Juli 2021 passiert ist, darüber gehen die Schilderungen auseinander. Die Frau behauptet, der Mann habe ihr vor ihrer Wohnung aufgelauert und sie dann vergewaltigt. Der Mann spricht von einer Beziehung und einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.