Witten. Es geht um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Der angeklagte Wittener (42) soll in die Psychiatrie. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Im Prozess um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gegen einen 42-jährigen Mann aus Witten fordert die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Klinik. Der Mann soll am 18. Juli 2021 seine Lebensgefährtin missbraucht und sie am 19. Juli 2021 geschlagen haben. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe und sprach von einvernehmlichem Sex. Sein Verteidiger beantragte im Prozess vor dem Landgericht Bochum einen Freispruch.

Der 42-Jährige ist alkoholkrank und daher schuldunfähig. Zwei Gutachter folgen dem Prozess. 2016 verlor er seine Arbeitsstelle und trank exzessiv. Im Sommer 2020 hatte er das angebliche Vergewaltigungsopfer kennengelernt. Er zog in ihre Wittener Wohnung, war aber eifersüchtig, weil sie noch Kontakt zu ihrem Ex hatte. Anfang Dezember 2020, so die Anklage, schlug und trat er sie. Deshalb war er schon zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Polizei nahm Wittener vor der Frauenarztpraxis fest

Zu einer Trennung kam es nach Darstellung des Mannes aber nicht. Während die Frau behauptet, der Mann habe ihr am 18. Juli 2021 vor ihrer Wohnung aufgelauert, sagt der Angeklagte, sie seien den ganzen Tag zusammen gewesen. Seitens des Angeklagten war es schon vorher zu Gewalttaten gegenüber zwei anderen Frauen gekommen. Auch das angebliche Vergewaltigungsopfer hatte ein Kontaktverbot gegen ihn bewirkt. Dennoch hatte die Ex-Frau sich weiterhin mit dem Mann getroffen. Das Urteil soll Ende Februar verkündet werden.