Witten. Auf Zeche Nachtigall in Witten ist ein Auto ausgebrannt. Vor Gericht stehen dafür zwei Männer. Chef soll Mitarbeiter zur Tat angestiftet haben.
Im Prozess um Brandstiftung auf einem Parkplatz der Zeche Nachtigall in Witten hat das Landgericht Bochum am Dienstag weitere Zeugen gehört. Angeklagt sind zwei 44 und 42 Jahre alte Männer aus Wetter. Der 44-Jährige hat vor Gericht angegeben, am 2. Februar 2021 gegen 3.50 Uhr den Leasingwagen seines Chefs auf dessen Veranlassung hin auf dem Parkplatz angezündet zu haben. Der Vorgesetzte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Am Dienstag sagte nun eine 36-jährige Bürokauffrau aus, die in der Firma arbeitet. Sie erinnerte sich, dass der 44-jährige Mitarbeiter sich am Tag nach dem Fahrzeugbrand per E-Mail krank gemeldet hatte. Dieser Umstand habe für sie verdächtig gewirkt. Sie hegte den Verdacht, dass er möglicherweise etwas mit dem angeblichen Fahrzeugdiebstahl und der Inbrandsetzung zu tun gehabt haben könnte. Das sei aber nur ein Bauchgefühl gewesen.
Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für Brandstiftung an Leasing-Fahrzeug
Rund zwei Wochen nach dem Vorfall war der 44-Jährige verhaftet worden. Anfangs habe der Mann die Tat bestritten, dann aber zugegeben. Er wolle nicht für andere büßen, habe er ausgesagt. Die Tat sei mit seinem Chef abgesprochen worden. Motiv für die Tat seien finanzielle Schwierigkeiten der Firma gewesen.
Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs habe angestanden. Angeblich soll das Auto diverse Schäden aufgewiesen haben und weitaus mehr Laufleistung als vereinbart zurückgelegt haben. Der bislang wegen Anstiftung zur Tat angeklagte 42-Jährige, der sich vor Gericht bisher nicht geäußert hat, führt einen Elektrobetrieb in Wetter und war Halter des bei dem Brand völlig zerstörten Autos.
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass für ihn nur beim Vorliegen besonderer Umstände eine Bewährungsstrafe möglich sei. Ein besonderer Umstand sei ein Geständnis, meinte der Richter. Für den 42-jährigen Angeklagten sei eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Brandstiftung und nicht wegen Anstiftung möglich. Bislang aber schweigt dieser Angeklagte. Der Prozess wird fortgesetzt.