Witten. Im Prozess um einen brutalen Messer-Angriff im Lutherpark in Witten ist jetzt das Urteil gesprochen worden.
In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 59-jährige Angeklagte aus Witten am Freitag im Prozess um den versuchten Mord im Lutherpark. „Es tut mir leid, was passiert ist, aber das Opfer wollte mich umbringen“, erklärte der Mann. Schon Stunden vor der Bluttat am 3. September 2021 waren die beiden Kontrahenten in der Notunterkunft aneinandergeraten. Der Angeklagte fühlte sich vom 34 Jahre alten Opfer bestohlen und bedroht.
Der Gutachter sah bei ihm eine schwere seelische Störung und eine schwache Impulskontrolle. Schuld seien aus Sicht des Angeklagten immer die anderen. Als Beruf gibt der Angeklagte „Justizopfer“ an, der bereits mehrfach wegen Beleidigungen und Körperverletzung vorbestraft ist.
Staatsanwalt fordert Einweisung des Witteners in eine Klinik
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Aus Sicht des Staatsanwalts ist der Mann aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung nicht voll schuldfähig. Er beantragte daher wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung neun Jahre Haft sowie die Einweisung in eine psychiatrische Klinik, da der Mann für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Der Verteidiger des Angeklagten hingegen sieht in der Tat keinen Mordversuch. Sein Mandant habe auch nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt. Eine Einweisung in eine Klinik sei nicht nötig, da der Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat
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Das Opfer, ein 34-jähriger Mann, war überraschend von hinten in den Rücken gestochen und schwer verletzt worden. Die Aorta wurde durchtrennt und die Niere verletzt. Der Mann musste mit dem Hubschrauber in eine Klinik nach Münster geflogen werden, wo eine vierstündige Operation sein Leben rettete. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen.
Der Mann humpelt und hat psychische Probleme. Weil er nicht krankenversichert war, fordern Ärzte und Krankenhäuser mehr als 50.000 Euro von ihm. „Mein Mandant ist seit der Tat auch finanziell ruiniert“, erläuterte sein Anwalt als Nebenkläger im Prozess. Selbst eine Psychotherapie zur Verarbeitung der Folgen der Tat war bisher wegen der fehlenden Krankenversicherung nicht möglich.
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Die Richter folgten der Argumentation des Verteidigers nicht, blieben beim Strafmaß aber auch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilten den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft und ordneten die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an.