Witten. Mehrfach soll ein Mann in seiner Wohnung an der Billerbeckstraße in Witten randaliert, geschlagen, gedroht haben. Nun steht er vor Gericht.
Übermäßiger Alkoholgenuss ist der Grund, warum sich ein 36-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Gleich vier Anklagen legen ihm Beleidigung, die Vornahme exhibitionistischer Handlungen, Körperverletzung und Bedrohung zur Last. Der Mann selbst, der in anderer Sache eine Haftstrafe verbüßt, bestreitet alle Vorwürfe.
Am 15. Juni 2019 soll er eine Nachbarin auf der Billerbeckstraße belästigt haben, als er seine Hose öffnete. Am 8. Januar 2020 habe er mit einer Frau in seiner dortigen Wohnung getrunken, sie später geschlagen und dann gehindert haben, zu gehen. Am 26. Juni 2020 soll er einem 75 Jahre alten Nachbarn eine Kopfnuss verpasst haben und ihn die Treppe runtergestoßen haben. Am 10. August 2020 soll er einen Mitarbeiter des Ordnungsamts beleidigt und ihm gedroht haben, ihn „tot zu machen“.
Gutachter: Angklagter stellt Gefahr dar
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Ein Gutachter hält den Angeklagten für gestört, wie er am Montag im Prozess darlegte. Der Mann leide unter einer paranoiden Schizophrenie und sei alkoholabhängig und drogensüchtig. Bei sämtlichen Taten sei seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert bzw. aufgehoben gewesen. Wegen seiner fehlenden Krankheitseinsicht könne er ihm nur eine schlechte Prognose stellen. Der Angeklagte stelle eine Gefahr dar und müsse in eine geschlossene Anstalt.
Der Mann selbst hält sich für gesund. Allerdings könne durchaus etwas passieren, wenn er betrunken sei. Neben Schnaps und Bier konsumierte der Angeklagte Cannabis. Schon in der Vergangenheit war der 36-Jährige auffällig. 2015 verurteilte ihn das Amtsgericht Witten wegen Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, weil er jemandem im Streit drei Zähne ausgetreten hatte.
Bruder geschlagen
Am 10. Februar 2021 soll er dann im Treppenhaus seiner Wohnung auf der Billerbeckstraße seinen Bruder geschlagen und ihm ein Büschel Haare ausgerissen haben. Später randalierte er dann an der Tür eines Nachbarn, der das Opfer aufgenommen hatte. Er soll den Mann geschubst haben, der Prellungen erlitt.
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Der Angeklagte gehöre in eine geschlossene Entziehungsanstalt und müsse wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt werden, machte der Gutachter deutlich. Im optimalen Fall dauere eine solche Behandlung zwei bis drei Jahre, erläuterte der Arzt. Der Prozess wird am 25. November fortgesetzt.