Witten. Eine Wittener Baufirma soll Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Der Staatsanwalt fordert eine Haftstrafe für den Chef. Und nicht nur für ihn.
Im Prozess um eine Wittener Baufirma, die jahrelang Schwarzarbeiter beschäftigt haben soll, wurde jetzt die Beweisaufnahme geschlossen. Vor dem Landgericht Bochum forderte der Staatsanwalt für den 50-jährigen Chef der Firma dreieinhalb Jahre Haft wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung in 35 Fällen. Für seinen gleichaltrigen Bauleiter beantragte er wegen Beihilfe zu diesen Taten drei Jahre Haft.
Seit einem Jahr verhandelt das Landgericht den Fall. Beide Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen. Von der ursprünglich angeklagten Schadenssumme von mehr als drei Millionen Euro sind 1,7 Millionen übrig geblieben. Der Anklage zufolge sollen die Beschuldigten ihre Schwarzarbeiter über von angeblichen Subfirmen erstellte Scheinrechnungen bezahlt haben. Die angeblich bezahlte Rechnungssumme floss bar zurück, abzüglich einer Provision.
Wittener Bauleiter ist 2011 schon einmal verurteilt worden
Für den Staatsanwalt steht fest, dass die Männer zu einer Gruppe zählen, die Schwarzarbeit im Baubereich einsetzen. Organisiert habe das der mitangeklagte Bauleiter, der die Scheinrechnungen angeblicher Subfirmen an den Steuerberater weiterleitete und sich damit der Beihilfe schuldig machte. Der Mann war bereits 2011 wegen derselben Delikte im Baubereich – Steuerhinterziehung in 69 Fällen – zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Verteidiger beider Angeklagten plädierten auf Freispruch. Es sei nicht aufzuklären gewesen, ob die Subfirmen nicht doch gearbeitet hätten und die Rechnungen zu Recht geltend gemacht wurden. Außerdem sei unklar, ob es sich bei den Barzahlungen um Schwarzlöhne oder verdeckte Gewinnentnahmen gehandelt habe. Nicht klar geworden seien auch die jeweiligen Tatbeiträge der beiden Männer. Es gehe nicht an, dass der Staatsanwalt aus der vorherigen Verurteilung des Bauleiters auf seine Schuld in dieser Sache schließe. Sollte er dennoch verurteilt werden, dann sei eine Bewährungsstrafe angemessen.
Der Prozess wird nächste Woche mit der Urteilsverkündung fortgesetzt.