Witten. Ein 37-Jähriger soll in Witten versucht haben, seine Mutter zu töten. Zuvor hatte er randaliert, war dann aber geflüchtet. Doch er kehrte zurück.
Die Polizei hat einen 37-jährigen Mann aus Witten wegen versuchten Totschlags festgenommen. Er soll seine Mutter erst geschlagen und dann versucht haben, sie zu erwürgen.
Polizei Witten: Mutmaßlicher Täter flüchtete nach erster Randale über den Balkon
An diesem frühen Morgen hat es vermutlich einen furchtbaren Streit in der Wohnung der 61-Jährigen an der Hermannstraße (Stadtmitte) gegeben. Es war gegen 6.30 Uhr, als der mutmaßliche Täter, der der Polizei bekannt war, auf die Frau losgegangen sein soll. Von massiven Schlägen ist die Rede und dem Versuch, ihr den Hals zuzudrücken.
Schon kurze Zeit vorher soll der Mann, der im gleichen Haus wohnt, in der Wohnung seiner Mutter randaliert haben. Bereits da war die Polizei alarmiert worden und in die Hermannstraße gefahren. Da hatte sie den 37-jährigen aber nicht angetroffen. Er war über den Balkon seiner Wohnung im zweiten Stock geflüchtet. Dabei soll er sich verletzt haben. Da der Frau aber nichts passiert war, rückten die Beamten wieder ab, nicht ahnend, dass der Sohn wenig später in die Wohnung seiner Mutter zurückkehren sollte.
Polizei aus Witten kehrt schnell an Tatort zurück und kann Angriff offenbar stoppen
Diesmal gab es offenbar kein Halten mehr. Dass die Frau bei dem heftigen Angriff nur leicht verletzt wurde, hat sie offenbar den Polizeibeamten zu verdanken, die inzwischen – erneut alarmiert – zum Tatort zurückgekehrt waren. Sprecher Marco Bischoff: „Wenn die Kollegen nicht so schnell wieder vor Ort gewesen wären, wäre die Frau jetzt vielleicht tot.“ Sie hätten den Mann von weiteren Taten abgehalten.
Warum der eigene Sohn sie möglicherweise töten wollte, ist bisher unklar. Er kam wegen seiner Verletzungen mit einem Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Die Polizei hat eine Mordkommission gebildet. Es wurde Haftbefehl erlassen. Die Tat hat sich bereits am Freitagmorgen (23.4.) ereignet. Dass die Öffentlichkeit erst am Sonntag (25.4.) informiert wurde, begründet die Polizei damit, dass man zunächst von Körperverletzung ausgegangen sei und nicht von einem Kapitaldelikt.