Witten. Die Zahl der Bürger, denen der Führerschein entzogen wurde, ist im Kreis mit Witten leicht gestiegen. Die Gründe liegen nicht nur im Alkohol.

Die Zahl der Bürger, denen der Führerschein entzogen wurde, ist leicht gestiegen. Wurde im Kreisgebiet 2020 insgesamt 621 Männern und Frauen der Schein abgenommen, waren es im vergangenen Jahr 632.

Der häufigste Grund dafür ist nach Angaben des Kreises Alkohol am Steuer. In sechs von zehn Fällen hatten die Fahrer zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen dahinter folgen Drogen (30 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung (10 Prozent). „Allerdings“, weist Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, auf einen altersspezifischen Unterschied hin, „ist bei Fahrern bis 25 Jahren das Verhältnis von Drogen und Alkohol nahezu umgekehrt.“

Zahlreiche Fahrer haben im Kreis und Witten ihr Konto in Flensburg überzogen

Gedanken über ihre Fahrerlaubnis mussten und müssen sich auch hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 2.100 (2020: 2170) Personen erhielten im vergangenen Jahr von der Führerscheinstelle den wenig erfreulichen Hinweis: „Vorsicht mit den Punkten in Flensburg.“ Noch unerfreulicher waren die Nachrichten für 97 (101) Kreisbürger, sie überzogen ihr Konto beim Kraftfahrtbundesamt und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.

In der Spalte „Fahranfänger“ weist die Statistik 476 (529) Neulinge aus, die innerhalb der Probezeit einmal oder sogar mehrfach auffielen. 32 (35) überstanden ihre Probezeit nicht. Völlig unauffällig bewegten sich hingegen die rund 900 Jugendlichen, die sich für das begleitete Fahren ab 17 Jahren entschieden hatten. In keinem Fall musste die Fahrerlaubnis widerrufen werden. Viele Anträge auf das begleitete Fahren endeten jedoch direkt mit einer „volljährigen“ Fahrerlaubnis, da durch die coronabedingten Einschränkungen vor dem 18. Lebensjahr keine Fahrprüfung mehr absolviert werden konnte.

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Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Rund 240 Meldungen bedeuten in diesem Bereich im Vergleich zu 2020 Konstanz“, zieht Götte Bilanz. In den allermeisten Fällen kommen nach seinen Worten die Hinweise von der Polizei, die beispielsweise nach einem Unfall ein auffälliges Verhalten des älteren Fahrers feststellt und sich dann an den Kreis wendet. Die Betroffenen werden dann von der Führerscheinstelle zum Gespräch eingeladen. Sollte sich der Verdacht mangelnder Fahrtüchtigkeit erhärten, werde die Seniorin oder der Senior aufgefordert, ein ärztliches Gutachten erstellen zu lassen oder an einer medizinisch-psychischen Untersuchung teilzunehmen. Manche Gespräche, so Götte, haben allerdings auch zur Folge, dass die älteren Bürger von sich aus ihren Führerschein abgeben.

Neue Regelung für Prüfung auf einem Automatikfahrzeug

Auf eine Änderung im Führerscheinrecht macht Götte aufmerksam: Der Bund hat die Möglichkeit geschaffen, trotz der Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltwagen fahren zu dürfen. Erforderlich ist dazu jedoch eine mindestens siebenstündige Schulung auf einem Schaltwagen in der Fahrschule und eine erfolgreiche Kontrollfahrt mit dem Fahrlehrer, welche von der Fahrschule für den TÜV bescheinigt wird. Ältere Fahrerlaubnisinhaber werden sich vielleicht erinnern: Eine ähnliche Regelung gab es in Deutschland schon mal bis Ende März 1986.

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