Witten. Die Bundesnotbremse ist für Witten ab Sonntag, 0 Uhr, aufgehoben. Nicht jeder, der darf, öffnet aber. Denn die Auflagen seien zu hoch.

Es ist geschafft! Mit 75 lag der Inzidenzwert am Freitag (14.5.) im EN-Kreis zum fünften Mal unter dem Wert von 100. Laut Infektionsschutzgesetz treten dann am übernächsten Tag Lockerungen in Kraft. Das gilt für Witten am Sonntag (16. Mai), 0 Uhr. Damit ist der Ennepe-Ruhr-Kreis neben Mülheim einer der ersten Kreise im Ruhrgebiet, die lockern dürfen.

Ausgangssperre in Witten entfällt

Die Vorgaben der Bundesnotbremse sind ab Sonntag, 16. Mai, 24 Uhr, offiziell aufgehoben. So entfällt unter anderem die Ausgangssperre. Es dürfen sich auch mehr Personen treffen (fünf Personen aus zwei zwei Haushalten, plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren). Die Einschränkungen für den Handel (Inzidenz 150) waren in Witten bereits am 7. Mai aufgehoben worden, der Betrieb in Schulen und Kitas (Inzidenz 165) ging am 10. Mai wieder los. Nun profitieren Bürger und Wirtschaft, Gastronomie, Kultur und Sport von den Lockerungen.

Handel weiterhin mit Negativ-Test

Die Fünf-Tage-Regel

Der Countdown zur Lockerung der Bundesnotbremse ist kompliziert: Es werden nur Werte berücksichtigt, die außerhalb von Sonn- und Feiertagen verzeichnet wurden. Für den EN-Kreis heißt das: Tag 1 mit einem Wert unter 100 war Samstag, 8. Mai, Tag 5 der Freitag, 14. Mai. Der Wert von 100,3 am Sonntag, 9. Mai, bleibt folgenlos. Die bundesweite Regel heißt: Fünf Tage in Folge unter 100, Öffnung dann am übernächsten Tag - das ist der Sonntag, 16. Mai.In einer aktualisierten Allgemeinverfügung hebt das Land NRW die letzten noch geltenden Vorgaben der Bundes-Notbremse ab Sonntag, 0 Uhr, offiziell auf.

Alle Geschäfte können öffnen. Jene Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen allerdings nur mit einem negativem Testergebnis, dafür aber wieder ohne Terminbuchung besucht werden. Allerdings gibt es eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Durchgeimpfte Personen und Genesene müssen keinen Test vorlegen.

Gastronomie, Hotels, Freizeitspaß, Sport

Die Außengastronomie darf wieder öffnen, ebenso Hotels oder Ferienwohnungen. Auch hier gilt: Ein negativer Test (Durchgeimpfte und Genesene ohne) ist erforderlich. Ähnliche Auflagen gibt es für Freizeiteinrichtungen wie Minigolf oder Bootsverleih, Konzerte unter freiem Himmel oder einen Museumsbesuch. Kontaktfreier Sport darf auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden. Auch Zuschauer sind erlaubt.

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Wie reagieren die Wittener?

Die Freude in Witten ist verhalten. Viele, die zwar öffnen dürfen, wissen gar nicht wie. Die Stadtwerke hatten zum Beispiel eine Öffnung des Freibads in Annen ab Mitte Mai in Aussicht gestellt. „Wir müssen erst einmal in der nächsten Woche abklären, wie das gehen kann“, sagt Sprecherin Julia Pfannkuch.

Hans-Peter Steger lässt seinen Campingplatz an der Ruhr jedenfalls noch zu. „Ich weiß überhaupt nicht, welche Auflagen für die sanitären Einrichtungen gelten. Ich habe weder beim Land noch beim Ordnungsamt jemanden erreichen können, der mir das erklären kann“, sagt er. Ein anderes Problem: „Wie weist sich denn jemand aus, der genesen ist? Und darf ich die geimpften Eltern bei mir zelten lassen, aber die ungeimpften Kinder nicht?“ Das sei ihm alles momentan zu heikel.

Peter Krumm von der Wellness- und Massagepraxis „Baan Sabai“ ist dagegen froh, dass es nun auch für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Kosmetikinstitute weitergeht. Die Praxis am Parkweg wird am Montag wieder öffnen – auch wenn die Auflage „Negativtest“ einige Kunden von einem Besuch abhalten werde.