Wattenscheid-Mitte. Die Werbegemeinschaft Wattenscheid hat den Jahreskalender 2022 fertig. Jedoch stehen alle Termine unter dem Vorbehalt der aktuellen Corona-Lage.

Sie legt sich fest, so weit es möglich ist: Die Werbegemeinschaft Wattenscheid fächert ihre Veranstaltungen für 2022 auf, will wieder richtig mit den Bürgern feiern. Alles allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie mit den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Corona-Schutzbestimmungen vereinbar sind.

Bochum: Werbegemeinschaft Wattenscheid plant 2022 viele Feiern – natürlich unter Vorbehalt

„Trotzdem und gerade deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, frühzeitig in die entsprechenden Planungen einzusteigen und unsere Mitglieder und Geschäftsfreunde zu informieren“, erklärt Wolfgang Dressler als Vorsitzender.

Die Jahreshauptversammlung der Werbegemeinschaft soll am Montag, 25. April, um 19 Uhr einberufen werden. Da zu diesem Termin auch Vorstandswahlen anstehen, ist die Teilnahme möglichst vieler Mitglieder besonderes wichtig.

Das „Sommerfest WAT 605“ soll am Wochenende vom 10. bis 12. Juni auf dem Alten Markt steigen. Mit einer gesonderten Einladung soll ein Meinungsbild entstehen, wie das Interesse der bisherigen Teilnehmer an der Durchführung ist und ob die Veranstaltung im gleichen Format wie in der Vergangenheit geplant werden kann.

Bochum: Zwei verkaufsoffene Sonntage für Wattenscheid beantragt

Ein Kinderflohmarkt auf dem Alten Markt wird am letzten Ferienwochenende der Sommerferien geplant, das ist Samstag, 6. August. Das traditionelle Weinfest soll wie immer am dritten Wochenende im September stattfinden (16. bis 18.). Ebenso sind zwei verkaufsoffene Sonntage geplant. Sowohl der Sonntag des Weinfestes am 18. September als auch der des Sommerfestes am 12. Juni sind bereits beantragt worden. Außerdem soll am ersten Adventwochenende, 25. bis 27. November, der Adventsmarkt im Rahmen der Möglichkeiten stattfinden.

In jedem Fall will der Vorstand der Werbegemeinschaft allerdings nun in die Vorbereitung dieser Veranstaltungen eintreten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit diese durchgeführt werden können, wenn es die Coronasituation zulässt.