Velbert/Wuppertal. Angeklagter erhält für Metalldiebstahl in Velbert mehrjährige Freiheitsstrafe. Dass er Roma ist, wird durch Äußerungen der Staatsanwältin plötzlich Thema.
Die Serie von Firmeneinbrüchen in Velbert und der ganzen Region verursachte immense Schäden. In einem Fall ging es um 15 Tonnen Kupfer, Messing und Edelstahl, die gestohlen wurden. Ein 40 Jahre alter Angeklagter erhält vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe, für elf Taten. Er stand auf internationalen Fahndungslisten. Zuletzt konnte er aus England ausgeliefert werden. Das Prozessende überschattete ein Streit um möglichen Rassismus. Im Brennpunkt: Worte der verantwortlichen Staatsanwältin im Gericht.
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Tatzeitraum war 2015. Für den 40-Jährigen ist Bewährung bei der Höhe der Strafe ausgeschlossen. Er saß für die Verhandlung in Untersuchungshaft. Überführt ist er durch sein Geständnis und durch DNA-Spuren: Er habe Beute aus den Hallen geschleppt und einen Anteil erhalten. Die Strafe entspricht dem Ziel der Verteidigung. Zu Prozessbeginn hatte seine Anwältin eine Absprache dazu mit Gericht und Staatsanwaltschaft geschlossen.
Vor dem Gesetz spielt die Herkunft eines Angeklagten keine Rolle
Die Roma-Abstammung spielt vor dem Gesetz keine Rolle. Dennoch entzündete sich daran zum Ende des Prozesses Streit. Die Kritik der Verteidigerin: Die Staatsanwältin habe in ihrem Plädoyer die Zugehörigkeit des Angeklagten zu den Roma in einen Zusammenhang gestellt mit der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und mit der tödlichen Messerattacke der vergangenen Tage in Aschaffenburg.
Solche Taten wie die Einbrüche würden Hass in der deutschen Gesellschaft schüren. Und sie – die Anwältin – solle über die Taten ihres Mandanten nachdenken. Die Anwältin sagte unserer Zeitung: „Ich bin wirklich verletzt. Solche Äußerungen sind leider salonfähig geworden.“
Staatsanwaltschaft bezieht Stellung zu Vorgängen
Die Staatsanwaltschaft nahm auf Anfrage Stellung. In ihrem Plädoyer habe die angegriffene Staatsanwältin ergänzende Anmerkungen abgegeben: „Hierbei führte sie aus, dass von Ausländern begangene Straftaten in gewissen Bevölkerungsgruppen einen Ausländerhass schüren können.“ Als Beispiel für eine derartige Tat habe sie auf das Tötungsdelikt in Aschaffenburg hingewiesen. Derartiges finde sie schlimm, gerade auch vor dem Hintergrund des Holocaust-Gedenktages. Die Staatsanwältin habe verdeutlicht: Der Angeklagte habe die Gastfreundschaft in Deutschland zur Begehung von Straftaten ausgenutzt.
Durch die folgenden Ausführungen der Verteidigerin habe die Staatsanwältin den Eindruck bekommen, missverstanden worden zu sein. Darum habe sie ihre Worte noch einmal erläutert und um Entschuldigung gebeten.
Die vorsitzende Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung klar: „Die Äußerungen der Staatsanwältin haben selbstverständlich keine Berücksichtigung bei der Strafzumessung gefunden.“ Gegen das Urteil ist Revision möglich.