Velbert. Die Technischen Betriebe erhöhen 2025 die Gebühren für Abfall, Entwässerung und Straßenreinigung. Diese Faktoren führten zu dieser Entscheidung.
Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr beschlossen, die Abgaben für Abfall, Entwässerung und Straßenreinigung im Jahr 2025 zu erhöhen.
Prägend für die ungünstige Entwicklung seien im Wesentlichen nicht durch TBV zu beeinflussende Faktoren, teilen die TBV mit. Ein deutlicher Anstieg bei der Kreismischgebühr im Abfall, die höheren Umlagen der Wasserverbände sowie der gesunkene Frischwasserverbrauch als Verteilungsmaßstab in der Entwässerung, wirkten sich ausschlaggebend auf die Höhe der Einzelgebühren aus. Ohne diese zuvor genannten Effekte lägen die Steigerungen lediglich zwischen 1,57 Prozent und 1,88 Prozent und damit auf allgemeinem Inflationsniveau.
Höhere Gebühren für die Müllverbrennung
Ursache für eine achtprozentige Erhöhung der Abfallgebühren sei hauptsächlich die an den Kreis Mettmann zu entrichtende Kreismischgebühr für Müllverbrennung und –verwertung. Die Erhöhung dort ist wiederum vor allem auf die ab 2025 deutlich teurere Bepreisung von CO₂ aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zurückzuführen.
Im Entwässerungsbereich steigt für Privathaushalte die Schmutzwassergebühr um ca. fünf Prozent und die Niederschlagswassergebühr um 3,6 Prozent. Grund seien zum einen die erhöhten Umlagen für den Ruhrverband und den Berg.-Rheinischen Wasserverband sowie die Notwendigkeit der Aufstellung eines neuen Generalentwässerungsplans.
Reinigung der Fußgängerzone wird drastisch teurer
Die Straßenreinigungsgebühr wird für Anlieger von Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen um 25 Prozent teurer und für Anlieger anderer Straßen zwischen 3 und 3,5 Prozent. Hier schlägt sich in erster Linie die Tarifsteigerung nieder. Die sehr starke Erhöhung an Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen resultiert daraus, dass die Technischen Betriebe neue Stellen schaffen werden, um in diesen Bereichen künftig die Sauberkeit deutlich zu erhöhen.
Winterdienstgebühr sinkt
Gesenkt werden kann dagegen die Winterdienstgebühr, da sich auf Grund milderer Winter in den letzten Jahren geringere Kostenansätze ergeben.
Für einen beispielhaften Haushalt aus vier Personen bedeutet dies pro Jahr eine Mehrbelastung von knapp 50 Euro (oder 12 Euro pro Person), für eine alleinstehende Person in einem Mehrfamilienhaus ebenfalls etwas mehr als 12 Euro. Die Gebührenbescheide werden ab Ende Januar 2025 verschickt.
Weitere Informationen auch unter www.tbv-velbert.de/ueber-uns/gebuehren