Velbert. Lebensmittelkontrolleure haben in einem Imbiss, einer Bäckerei und einem Lebensmittelhandel massive Mängel festgestellt, in einem Fall „Schadnager“.
Die Lebensmittel-Kontrolleure des Kreises Mettmann sind bei Betreibern von Restaurants, Bäckereien und Supermärkten durchaus gefürchtet, erfolgen die Besuche in aller Regel doch unangekündigt und Beanstandungen sind dabei eher die Regel als die Ausnahme. Schließlich sind die gesetzlichen Anforderungen hoch – und im Alltag passiert schnell der ein oder andere Fehler. Die meisten davon lassen sich jedoch schnell abstellen und gelangen dann auch nicht an die Öffentlichkeit.
Werden bei Betriebskontrollen jedoch besonders schwerwiegende oder wiederholt Verstöße festgestellt, so erfolgt seit einiger Zeit eine Veröffentlichung – samt Nennung des Namens des Betriebes und des Sachverhaltes – auf der Internetseite lebensmitteltransparenz.nrw.de des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Informationen über die Mängel und darüber, ob sie mittlerweile abgestellt sind, werden dabei seitens der Behörde stetig und nach jeder Kontrolle aktualisiert. Dennoch stehen alle Einträge – auch nach Beseitigung des Mangels bzw. der Mängel – sechs Monate im Internet zur Verfügung.
Alle drei Velberter Betriebe erwartet ein Bußgeld von mindestens 350 Euro
Aus Velbert haben in den letzten Wochen gleich drei Unternehmen einen entsprechenden Eintrag erhalten – für „Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist“. Zwischen Kontrolle und Eintrag vergeht oft einige Zeit, da die Betroffenen zunächst angehört werden müssen.
„Ekelerregende Umstände“ in großer Velberter Bäckerei
Im ersten Fall geht es um eine Kontrolle, die bereits am 10. Juli in einer großen Velberter Bäckerei stattgefunden hat. Die Kontrolleure des Kreises haben notiert: „Bei der Kontrolle wurde ein schwerer Schadnagerbefall festgestellt. Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt.“ Bei einer Nachkontrolle am 1. August waren alle Mängel dann laut Update-Eintrag „abgestellt“
Erhebliche hygienische Mängel in Imbiss in Velbert-Mitte
Auch für die Betreiberin eines Imbisses in Velbert-Mitte verlief eine am 31. Juli durchgeführte Kontrolle nicht gerade gut: „Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert, verarbeitet und in Verkehr gebracht. Es bestehen erhebliche hygienische Mängel. Die in dem Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel werden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, so besteht aus mehreren Quellen die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der dort hergestellten Lebensmittel. Unter anderem werden Gegenstände mit Lebensmittelkontakt nicht gereinigt und Gegenstände mit potenziellem Lebensmittelkontakt unhygienisch gelagert, sodass die Gefahr einer Kontaminierung der Lebensmittel gegeben ist“, heißt es im Eintrag. Positiv: Die Mängel wurden noch am selben Tag behoben.
Gravierende Mängel bei der Grundhygiene
Bei der Kontrolle eines Lebensmittelhändlers am 29. Juli, ebenfalls in Mitte, wurden laut Kontrolleuren „Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter unzureichenden hygienischen Umständen hergestellt wurden“. Der hygienische Zustand der Betriebsräume sei insgesamt nicht zufriedenstellend gewesen, auch die Grundhygiene im Betrieb habe gravierende Mängel aufgewiesen, „insbesondere durch die diversen verunreinigten Stellen im Produktionsbereich des Betriebs“. Nach einer Grundreinigung habe der Betrieb einige Tage später wieder aufgenommen werden können, heißt es weiter.
In Taki-Chips ist Farbstoff E110 nicht zugelassen
Lebensmittelkontrollen
Zuständig für die Kontrollen in Velbert ist das Amt für Verbraucherschutz beim Kreis Mettmann.
Wann die Kontrolleure kommen, erfahren die Betriebe, die geprüft werden, im Vorfeld nicht. Und sie können sich der Kontrolle nicht entziehen. Wenn die Mitarbeiter des Kreises Mettmann vor der Tür stehen, müssen sie auch reingelassen werden.
Neben den turnusgemäßen Kontrollen gibt es auch anlassbezogene Prüfungen. Bürger können sich mit Missständen an den Kreis Mettmann wenden und eine Verbraucherbeschwerde einreichen.
Dass die Kontrolleure es auch mit anderen Fällen und Problemen zu tun haben können, zeigt ein Fall aus dem Süden des Kreises, wo ein Großhändler und seine Produkte unter die Lupe bzw. Pipette genommen wurde: In Takis Mais-Chips wurde der Farbstoff Gelborange (E110) nachgewiesen, der in der EU jedoch nur in bestimmten Produktkategorien zugelassen ist. „Für die Verwendung in Produkten der Kategorie „Knabbererzeugnis aus Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis“, wozu die Takis gehören ist der Zusatzstoff nicht zugelassen“, so die Kontrolleure, die entschieden, dass das Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht werden darf.