Neviges. Wird aus der Mühle am Schloss Hardenberg ein Bistro? Die Stadt hat eine Machbarkeitsstudie beauftragt, will über Ergebnisse aber nicht reden.

Eigentlich hatte er sich vorgenommen, sich nicht mehr so oft aufregen zu wollen, mit fast 88 Jahren ruhiger zu werden: „Aber ich kann bei solch einer Fehlentscheidung doch nicht einfach tatenlos zuschauen“, sagt Dr. Peter Egen – vor allem, wenn es auch noch um eine Entscheidung geht, die das Schloss Hardenberg betrifft. Denn dafür hat sich Diplom-Ökonom Egen über Jahrzehnte hinweg eingesetzt: Als Vorsitzender des Schlossfördervereins hat er gemeinsam mit seinen Mitstreitern viel bewirken können.

Viel habe sich am Schloss zum Positiven verändert, doch bei einer geplanten Entwicklung kann Egen nur verständnislos mit dem Kopf schütteln. „Dass die Stadt mit aller Macht aus dem Mühlengebäude eine Gastronomie machen will, ist nicht nachvollziehbar – beim besten Willen nicht. Das kann wirtschaftlich nicht funktionieren.“ Zu viel Konkurrenz, mit rund 30 Sitzplätzen zu klein, falsche Lage, so sieht es Egen.

Dr. Peter Egen hat bereits Anfang 2023 das Gutachten sehen wollen

Egen hat recherchiert, dass der Umbau der Mühle „mindestens zwei Millionen Euro“ kosten würde. „Auch wenn es sich beim größeren Teil um Fördermittel handelt, bleiben es Steuergelder.“ Und so wird Egen nun doch wieder zum Kämpfer: Bereits im Januar 2023 hat er Einsicht in eine von der Stadt Velbert beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie gefordert. Ein aus Egens Sicht „völlig legitimes“ Ansinnen, gibt es doch das Informationsfreiheitsgesetz, das freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten soll.

Die Mühle, die direkt an der Bernsaustraße vor dem Schloss Hardenberg liegt, stammt aus dem Jahr 1842 und ist stark sanierungsbedürftig.
Die Mühle, die direkt an der Bernsaustraße vor dem Schloss Hardenberg liegt, stammt aus dem Jahr 1842 und ist stark sanierungsbedürftig. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Mit dieser Begründung lehnt die Stadtverwaltung das Ansinnen ab

Die Stadt lehnte das allerdings ab – mit der Begründung, dass es sich um ein Dokument handele, das „im Zusammenhang mit der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen einzustufen“ sei. Diese Ausnahme sei im Gesetz so festgeschrieben – und es gebe keine gewichtigen Gründe oder Umstände, die dafür sprechen würden, die Information ausnahmsweise doch preiszugeben, so die Stadtverwaltung in ihrer Begründung.

Landesdatenschutzbeauftragte beanstandet Weigerung der Stadt Velbert

Damit wollte sich Egen allerdings nicht abfinden und schaltete – wie in diesen Fällen vorgesehen – die Landesdatenschutzbeauftragte (LDI) ein, die die Ablehnung der Stadt beanstandete. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die Machbarkeitsstudie, die lediglich Optionen darstelle, einen internen Willensbildungsprozess abbilde. Das Problem: Die LDI kann der Stadt keine Weisungen erteilen. Und so landete der Fall beim Kreis Mettmann als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Im Vordergrund die Mühle, im Hintergrund die Vorburg von Schloss Hardenberg. Die Stadt möchte das Ensemble aufwerten.
Im Vordergrund die Mühle, im Hintergrund die Vorburg von Schloss Hardenberg. Die Stadt möchte das Ensemble aufwerten. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

„Geheimniskrämerei“ ist für den Antragsteller „befremdlich“

Seither spielen sich die unterschiedlichen Behörden den Ball hin und her. Aktueller Stand – eineinhalb Jahre nach dem Antrag der Einsichtnahme: Die Landesdatenschutzbeauftragte steht „weiterhin im Austausch mit der Stadt Velbert“, so Kreis-Sprecherin Daniela Hitzemann: Es seien verschiedene Rechtsstandpunkte ausgetauscht worden. Die LDI habe der Kommunalaufsicht mitgeteilt, „dass der Stadt Velbert aktuell die Möglichkeit gegeben wurde, den Vorgang aus informationsfreiheitlicher Sicht noch einmal neu zu bewerten“. Für Egen ist „diese Geheimniskrämerei höchst unbefriedigend, befremdlich und zermürbend“.

Stadt Velbert verweigert auch der WAZ die Einsichtnahme

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Auch die WAZ bat die Stadt Velbert im Juni dieses Jahres um Einsicht in die Machbarkeitsstudie, die laut Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach übrigens 5500 Euro gekostet hat. Aber obwohl Behörden laut Pressegesetz verpflichtet sind, „den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“, hat die Stadtverwaltung auch der WAZ die Einsichtnahme verweigert: „Die Machbarkeitsstudie enthält zahlreiche konkrete Daten über einen erwarteten Betriebsumsatz innerhalb eines eventuellen Betriebs, welche als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu werten sind“, teilte man uns aus dem Rathaus mit. Somit liege ein im Landespressegesetz als Ausnahme definiertes „übergeordnetes schutzwürdiges Interesse vor“.

Dr. Peter Egen (Archivfoto) hat sich viele Jahre für das Schloss Hardenberg eingesetzt.
Dr. Peter Egen (Archivfoto) hat sich viele Jahre für das Schloss Hardenberg eingesetzt. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Diese Argumentation halten Rechtsexperten zumindest für „äußerst fragwürdig“. Es sei zweifelhaft, dass fiktive Berechnungen und Prognosen als Geschäftsgeheimnis eingeordnet werden könnten, so die juristische Einschätzung. Auf den WAZ-Kompromissvorschlag, aus Sicht der Stadt kritische Zahlen zu schwärzen oder zunächst nur das Fazit der Machbarkeitsstudie zu übermitteln, ging die Stadt nicht ein. Der zuständige Dezernent Jörg Ostermann sagte im April 2023, dass ein „Bistro so viel Verdienst erzielt, dass man davon leben kann“. Überprüfbar ist diese Aussage nach wie vor nicht.