Velbert. Eine Berechnung zeigt, wie hoch nach der Grundsteuer-Reform der Hebesatz in Velbert sein müsste, damit die Stadt damit gleichviel Geld einnimmt.
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer eine der wenigen „Stellschrauben“, die Städte bei ihrer Finanzplanung haben. Je höher die Hebesätze, desto mehr Geld fließt in den (in Velbert klammen) städtischen Haushalt, je höher die Hebesätze sind, desto größer ist aber auch der Frust bei denen, die zur Kasse gebeten werden.
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Grundsteuerpflichtig sind indes immer diejenigen, die das Nutzungsrecht am jeweiligen Grund und Boden haben. Eigentümer legen die Steuer dann aber in aller Regel auf Mieter von Häusern und Wohnungen um. Insofern zahlt sie am Ende doch jeder – mancher direkt, mancher indirekt über die Nebenkosten-Abrechnung.
Grundsteuer-Reform: 2025 auch in Velbert komplett neue Berechnung
Zumindest Eigentümer haben sicherlich bereits mitbekommen: Bei der Grundsteuer wird sich einiges ändern. Es mussten umfangreiche Fragebögen ausgefüllt werden, mittlerweile wurden auch die dazu passenden Grundsteuerwertbescheide verschickt. Was bisher aber noch unklar ist: Wie viel Grundsteuer muss denn nun 2025 gezahlt werden? Was ändert sich für den einzelnen Velberter Bürger ganz konkret?
Stadtrat hat über den Grundsteuer-Hebesatz zu entscheiden
Denn erst im Herbst werden die Kommunen die ab 2025 anzuwendenden Hebesätze beschließen. Die Finanzverwaltung hat nun zunächst für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen fiktive Hebesätze zur Verfügung gestellt, mit denen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde – das heißt: Die Kommune würde mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher.
Gibt es einheitlichen oder differenzierten Hebesatz in Velbert?
„Unsere Beschäftigten arbeiten seit zwei Jahren mit voller Kraft dafür, der Kommune die notwendigen Daten zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Verfügung zu stellen“, erklärt Gudrun Köhler, Leiterin des Finanzamtes in Velbert. Die ermittelten Werte seien dabei aber lediglich als Referenz zu verstehen, betont sie: „Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen.“ Der Stadtrat entscheide zudem, ob – und auch das ist neu – für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder ein nach Wohn- und Nicht-Wohngebäuden differenzierter Hebesatz festgelegt werde, verdeutlicht Köhler.
Die Leiterin des Finanzamtes sagt auch: „Wenn dieser Hebewert dann höher ist als bislang, heißt das allerdings nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Diese Werte haben die Finanzbehörden für Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath ermittelt
In Velbert liegt der Grundsteuer-B-Hebesatz nach einer im Frühjahr erfolgten Erhöhung aktuell bei 650 Punkten. Bei einem einheitlichen Satz für Wohn- und Nicht-Wohn-Gebäude müsste der Hebesatz auf 920 Punkte klettern, um aufkommensneutral zu sein, bei unterschiedlichen Sätzen auf 782 für Wohn- und auf 1.310 für Nicht-Wohn-Gebäude.
Zum Vergleich: In Heiligenhaus würde der einheitliche Satz bei 974 (differenziert 825 / 1544) liegen, in Wülfrath gar bei 1088 (differenziert: 911 / 1709).