Velbert. Stadtrats-Sitzungen aus Velbert sollen live im Internet übertragen werden. In anderen Städten gibt es „Rats-TV“ schon. Das sind die Erfahrungen.

In Velbert wird es bald ein neues Fernsehprogramm geben, das aber nur im Internet zu sehen sein wird. Ab Ende September will der Stadtrat seine Sitzungen im dann neu eröffneten Forum Velbert abhalten – und dann sollen alle Sitzungen des Gremiums live im Internet zu sehen sein. Der Haupt- und Finanzausschuss wird am Dienstag, 23. Mai, als erstes Gremium über den möglichen Beschluss diskutieren, bis der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Juni endgültig über das Rats-TV entscheidet.

Wer der Sitzung nicht live im Internet folgen kann, soll stets am nächsten Tag das Geschehen auf der Internetseite der Stadt Velbert sowie in den sozialen Medien (Facebook und Instagram) sehen können. Weiter heißt es in dem Beschlussvorschlag, dass nach einem Jahr überprüft werden soll, wie das Angebot bei den Velbertern ankommt, wie hoch die Gesamtzugriffzahl, Verweildauer und Zahl der gleichzeitigen Zuschauer ist. Dann soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Velberter Ratsmitglieder müssen Erklärung abgeben

Die Mitglieder des Rates müssen jeweils eine Einwilligungserklärung abgeben, dass sie mit der Übertragung der Sitzungen und ihrer Abbildung einverstanden sind. Sollte jemand nicht einwilligen, so soll sichergestellt werden, dass die Person sowohl im Livestream als auch in der Aufzeichnung nicht zu sehen sein wird.

Auch für einzelne Tagesordnungspunkte oder Redebeiträge kann die Filmgenehmigung entzogen werden. Die Aufzeichnungen sollen jeweils sechs Monate nach Ende der Wahlperiode gelöscht werden.

So könnte das Rats-TV künftig aussehen – hier ein Beispiel aus Hattingen. Die Nachbarstadt hat das Rats-TV Anfang des Jahres eingeführt.
So könnte das Rats-TV künftig aussehen – hier ein Beispiel aus Hattingen. Die Nachbarstadt hat das Rats-TV Anfang des Jahres eingeführt. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Bürgermeister kann Übertragung abbrechen

Sollte die Ordnung der Sitzung durch die Aufnahme gefährdet sein, so kann der Bürgermeister diese abbrechen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn die Bildaufnahmen die Würde des Plenums bei besonderen Anlässen – wie beispielsweise Gedenkminuten – beeinträchtigen. Oder aber, wenn durch die Bildaufnahme die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen in erheblicher Weise betroffen werden. Auch Film- und Tonaufnahmen durch den Rundfunk können durch den Bürgermeister im Einzelfall zugelassen werden. Das Abfilmen oder Mitschneiden durch Zuschauer ist allerdings verboten.

Das sind Erfahrungen aus anderen Städten

In anderen Städten der Region werden Ratssitzungen schon länger live gestreamt, beispielsweise in Wuppertal. Wie ist die Resonanz? „Das hängt sehr von den Themen der Sitzungen ab. Bei manchen sind nur 70 bis 80 Zuschauer dabei, bei manchen mehrere Hundert und bei einer Sitzung, die die Zukunft der Schwebebahn betraf, waren es fast 1000“, berichtete Martina Eckermann, Sprecherin der Stadt Wuppertal, auf WAZ-Anfrage. Es gibt in der Schwebebahnstadt auch eine Mediathek, so dass Interessierte sich die Sitzungen im Nachhinein ansehen können.

In Gelsenkirchen hat man ähnliche Erfahrungen. Die erste live im Internet übertragene Sitzung des Stadtrats im Juni 2022 verzeichnete 2785 Aufrufe. Hinzu kommen rund 5230 nachträgliche Klicks. Das Interesse hat dann aber bei der zweiten Ratssitzung im August abrupt abgenommen – nur knapp 295 Mal wurde die Liveübetragung geklickt.

>>>Die Historie

Vor gut zwei Jahren hatte sich der Ausschuss für Digitalisierung erstmals für ein Rats-TV ausgesprochen.

Damit sollen die Bürgerbeteiligung gestärkt und die Entscheidungen der Ratspolitiker transparenter werden, hieß es dazu.