Velbert. In der Beratungsstelle Velbert häufen sich die Fälle falscher Inkasso-Schreiben. Die Adressaten sollten vor allem einen kühlen Kopf bewahren.

Exakt 268 Euro und 46 Cent werden gefordert. Garniert mit Androhungen wie Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Pfändung und Schufa-Eintrag. „Ein sehr sensibles Thema“, bemerkt Sabine Klischat-Tilly zu letzterem. Nach Auskunft der Verbraucherberaterin mehren sich vor Ort derzeit die Fälle, in denen Bürger und Bürgerinnen mit falschen Inkasso-Schreiben bei der Beratungsstelle Velbert von der Verbraucherzentrale (VZ) NRW vorsprechen und das Team um Hilfe bitten. Ihr grundsätzlicher Rat ist dieser: „Bloß nicht in Panik verfallen.“

Angeblich ein Gewinnspiel-Abo abgeschlossen

Hier gibt’s Hilfe bei Anfragen und Problemen, zurzeit bevorzugt per Mail und am Telefon.
Hier gibt’s Hilfe bei Anfragen und Problemen, zurzeit bevorzugt per Mail und am Telefon. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

„Es geht dabei immer um Gewinnspiele“, sagt Klischat-Tilly. Sie spricht von etwa zehn Ratsuchenden pro Woche; bislang seien ihr ausschließlich Briefe von der „EU Forderungs AG“ auf den Tisch gekommen, und zwar stets mit der selben Summe. Der Hinweis, dass es sich um die letzte Mahnung handele, zeige stets Wirkung. „Die Leute sind ganz aufgelöst.“ Selbstverständlich hätte keiner von ihnen ein Gewinnspiel-Abo abgeschlossen, hätte es zuvor auch keine entsprechende Post bzw. einen Anruf gegeben.

Büro muss registriert sein

Die VZ kennt im Zusammenhang mit dieser betrügerischen Abzocke noch weitere Pappenheimer. Etwa die „RIGO Forderungs AG“ oder die „RIGOVA Forderungs AG“. „Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät Iwona Husemann. Die VZ-Juristin weiter: „Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.” Jedes Inkassobüro müsse registriert sein und brauche einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Büro registriert sei, könne im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachgeschaut werden.

Fehlerhaft und keine deutsche IBAN

Falsche Inkasso-Schreiben fallen häufig bereits durch typische Merkmale auf. Klischat-Tilly berichtet von vielen Rechtschreibfehlern, bei Groß- und Kleinschreibung gehe es ebenfalls munter durcheinander. Und spätestens bei der nichtdeutschen IBAN-Nummer müsse man unbedingt stutzig werden. Diese beginne nämlich nicht mit DE sondern GR – für Griechenland.

Schreiben ist witzlos

Persönliche Beratung ist nur mit Termin möglich

Auch die Velberter VZ-Beratungsstelle in der Friedrichstraße unterliegt Corona-Beschränkungen. Das Team steht Ratsuchenden zu den gewohnten Servicezeiten montags und donnerstags von 9.30 bis 13.30 und 14.30 bis 18 sowie dienstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr (mittwochs geschlossen) zur Verfügung.Telefonisch geht das unter 02051 8090181 sowie online über das Kontaktformular auf www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/velbert. Eine persönliche Beratung setzt zunächst eine Terminvereinbarung voraus.

„Man sollte das nicht bezahlen. Zu schreiben hat keinen Sinn. Das kommt nicht an, da ist nämlich niemand“, erzählt die Expertin, die seit Januar 2020 zur hiesigen Beratungsstelle gehört. Tja, und auf der zweiten Seite des Schreibens der „EU Forderungs AG“ geht die Geschichte noch weiter. „Dort findet sich die Aufforderung, das Gewinnspiel zu kündigen. Das kommt einer indirekten Schuldanerkenntnis gleich.“

Erst prüfen, dann handeln

Die geforderte Summe ist stets die selbe, die Drohungen sind es auch.
Die geforderte Summe ist stets die selbe, die Drohungen sind es auch. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Die VZ empfiehlt folgende Vorgehensweise. „Wer ein Inkasso-Schreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden.“ Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch könnten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssten ansonsten nicht auf das Schreiben reagieren.

Masche kommt immer wieder

Klischat-Tilly zufolge ist die Masche übrigens nicht neu, sondern kommt immer wieder vor, „so wie in Wellen“. Wie die Abzocker ihre Adressaten auswählen, sei nicht leicht auszumachen. „Aber Adressen werden ja auch verkauft. Man sollte auf jeden Fall vorsichtig mit seinen Daten sein.“ Und seine Adresse eben nicht einfach bedenkenlos „streuen“, etwa durch häufige Teilnahme an Preisausschreiben. Inkasso-Schreiben sollte man allerdings auch nicht unbesehen wegwerfen, warnt sie, sondern lesen und prüfen, ggf. einen Nachweis über die Forderung verlangen. Als sehr hilfreich wertet sie den Online-Inkasso-Check der VZ (www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso-check).

Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Homepage der VZ www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso. Ein interaktiver Inkassobrief hilft, unseriöse Schreiben zu erkennen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10871. Einen Musterbrief für den Fall einer unberechtigten Forderung eines Inkasso-Büros findet sich auf www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Inkasso.pdfb.