Velbert. In einem Drogen-Großprozess räumen die Angeklagten nur den Handel von geringen Mengen ein. Abhörprotokolle geben aber einen anderen Eindruck.
In einem Drogen-Großprozess um Geschäfte in Velbert mit besonders stark wirkendem Marihuana machen mehrere Angeklagte Angaben zu den Taten. Die Geständnisse vor dem Landgericht Wuppertal passen aber nur teilweise zu den Anklagepunkten und Ermittlungsergebnissen. Das haben Staatsanwaltschaft und Gericht am Mittwoch (3. November) deutlich gemacht.
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„Ein als Drogen-Kurierfahrer angeklagter Mann (27) sagt, er habe bei seinen Touren jeweils höchstens einige hundert Gramm Marihuana transportiert, aus Angst vor der Strafe. Tonmitschnitte aus seinem Auto belegen aber, dass die Angeklagten anscheinend über kilogrammweisen Handel sprachen. Laut deren ergänzenden Angaben soll das nur „Wichtigtuerei“ untereinander gewesen sein.
Drogen mit Süßigkeiten-Namen
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Angeklagt sind vier Männer (24 bis 27 Jahre alt) und eine Frau (24), die seit Jahresbeginn 2021 intensiv von der Polizei überwacht wurden. Anfang März erfolgten Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen. Drehpunkt der Vorwürfe sind Geschäfte mit Drogen, deren Wirkstoffgehalt mit bis zu 17 Prozent fast das Doppelte des sonst Üblichen erreicht. Der vorsitzende Richter nennt diesen Teil der Ware aus einer Velberter Quelle „das teure Zeug“: Es wurde in bunte Plastikbeutelchen verpackt, mit Süßigkeiten-Namen wie „Biscotti“ und „Moichi“ versehen und kostete in der Party-Szene Wuppertals bis zu 100 Euro pro Gramm-Beutelchen. Die Kunden sollen sich einen besonders intensiven Rausch erhofft haben. Für die Händler bietet diese Droge viel Gewinn, weil der Einkaufspreis nur einen Bruchteil ausmacht.
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Mehrere Fahrten lückenlos dokumentiert
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Der 27-Jährige hat Drogen-Fahrten mit seinem VW Golf zugegeben: Er habe Drogen transportiert und an Kunden zugestellt. Mitschnitte aus seinem abgehörten Auto dokumentieren mehrere Fahrten lückenlos: Es gibt Alltagsgespräche mit Mitfahrenden bei langsamem Rap aus der Stereo-Anlage, dazu aber Passagen, die sich auf Geschäfte beziehen dürften. „Drei Kilo Zusatzgewicht“, kommentiert eine Stimme scherzhaft das Fahrverhalten des Wagens, nachdem eine Tasche eingeladen wurde. Nach einem Treffen mit einem Kunden merkt jemand an: „Alter, der hatte jetzt 15.000 dabei“ - gemeint gewesen sein könnten Euro. Es würde zu drei Kilogramm Marihuana passen.
„Nicht zu verstehen“
Die Angeklagten wehren die Vorhalte ab: „Da war ja nicht alles zu verstehen.“ Der vorsitzende Richter fragt im trockenen Ton nach: „Wollen Sie es noch einmal hören?“ Ein Anwalt wirft ein: „Vielleicht war das ja Spaß.“ Die Staatsanwältin stellt klar: „Solche Gespräche sind absoluter Standard, wenn es um Betäubungsmittel geht.“ Fortsetzungstermine: 30. November.