Velbert. Nach dem Wegfall von 2G im Einzelhandel war es in der Velberter Innenstadt wieder etwas voller am Samstag. Gespaltene Meinung zur Änderung.
Einige Kunden zücken automatisch den Impfausweis beim Betreten eines Geschäftes, das nicht der Grundversorgung dient. Dabei sind die seit Ende November geltenden Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel nach der neuen Coronaschutz-Verordnung seit Samstag weggefallen, das Tragen einer medizinischen Maske reicht.
„Wir sind froh, das ist eine große Erleichterung für uns“, gibt Martina Haaf vom Spielzeug- und Kinderbuchladen Brummbär zu. „Wir hoffen, dass jetzt die Menschen wiederkommen, auch um einfach nur zu schauen.“ Die Bändchen-Aktion von Velbert Marketing, mit denen Kunden bei den Velberter Geschäften ihren Impfstatus nachweisen konnten, wurde nach Ansicht der Einzelhändlerin zu spät umgesetzt. „Naja, die Bändchen mussten ja erst einmal auch gemacht werden“, räumt sie ein.
Velberter gehen wieder entspannter shoppen
„Die meisten Leute wissen es noch gar nicht, dass 2G weggefallen ist“, stellt am Samstag Stephanie Köpping fest. Die Verkäuferin von Skyline Trendware musste noch am Freitagnachmittag stichprobenartig nach dem Impfausweis fragen: „Aber wegen des Sturms kamen nur wenig Kunden.“ Heike Leising vom Herrenausstatter Rexhausen hatte schon das Gefühl, dass es am Morgen nach der Lockerung mehr zu tun gibt. „Ich habe den Eindruck, die Leute sind viel entspannter. Vorher blieben sie an der Türe stehen, holten die Brille raus, den Impfausweis und Personalausweis. Dann beschlug die Brille – das war alles nicht so toll.“
Bei Minok zeigten sich die Kunden in der Pandemie sehr diszipliniert: „Sie blieben am Stehtisch am Eingang stehen, wir sind mit einem Handy mit entsprechender App nach vorne gegangen und haben abgeglichen“, beschreibt Susanne Geister das Prozedere, das auch zur eigenen Sicherheit durchgeführt wurde. Petra Fuchs, die bei Street One Cecil in der Stadtgalerie am Samstag deutlich mehr zu tun hatte, fragt sich, was es für einen Unterschied gemacht hätte, wenn Ungeimpfte in den Laden gekommen wären. „In die Supermärkte kamen sowie so alle rein, das steht man oft eng zusammen, im Textilgeschäft kann man mehr Abstand halten.“ Obwohl selbst geimpft empfand sie die Regeln als eine Zweiklassengesellschaft.
Negative Erfahrungen mit ungeimpften Menschen
Die Verkäuferinnen des Textilhauses Dieler hätten die 2G-Regeln gerne noch länger aus Sicherheitsgründen behalten. Die Verkaufsdamen mussten sich in den vergangenen Monaten einiges gefallen lassen: „Die Ungeimpften hatten uns fürchterlich beschimpft und versuchten mit allerlei Tricks reinzukommen“, so Petra Fellinger. „Wir mussten uns dafür rechtfertigen, dass wir den Impf- und Personalausweis sehen wollten. Unsere Chefs hatten uns angewiesen, dass wir ihm Notfall Ordnungsamt oder Polizei benachrichtigen sollten.“ Petra Strozyk berichtet von einer Kundin ohne Impfnachweis, welche die Briefträgerin bat, für sie einen bestimmten Artikel zu besorgen. Andere drängten uns, an der Tür zu verkaufen“, erinnert sich die Verkäuferin, die auf eine Ungereimtheit der aktuellen Coronaregeln aufmerksam macht: „Komisch, im Handel ist 2G abgeschafft, bei den Behörden gilt aber immer noch 3G.“
Julia Wagner, die durch die Stadtgalerie schlendert, genießt es, jetzt entspannter shoppen zu können: „Es war schlimm, die Menschen fingen an, sich zu streiten, es ging immer um geimpft oder nicht geimpft.“ Sandra Slotta, die mit ihrer Familie entspannt die Auslagen im Möbelhaus Rehmann betrachtet, findet den Wegfall von 2G gut: „Das war nervig, immer das Handy am Geschäft rauszuholen. Da bin ich nicht gerne einkaufen gegangen.“
>>> FFP2-Maske empfohlen
- Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen seit dem 19. Februar 2022 die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet.
- Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske bleibt bestehen; dringend empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften. „Ladeninhaber können das Tragen einer FFP2-Maske zur Bedingung für den Zutritt zum Geschäft machen“, so die Landesregierung.