Sprockhövel. In diesen Tagen werden in Sprockhövel die Grundsteuerbescheide verschickt. Schon jetzt steht fest, wie viele Gewinner und Verlierer es gibt.
Das Finanzamt Hattingen hat für alle Sprockhöveler Eigentümer die neuen Grundsteuermesswerte errechnet, die Stadt verschickt nun die Bescheide fürs Jahr 2025. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und B wurden nicht verändert, dennoch wird es zu Veränderungen kommen..
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Etwa 57 Prozent der Bürgerinnen und Bürger werden künftig weniger, 43 Prozent indes mehr an Angaben zahlen, teilt die Stadtverwaltung mit. „In Sprockhövel sind diese Veränderungen ausschließlich auf die neuen Steuermessbeträge zurückzuführen“, erklärt die Stadt.
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Eben diese Messbeträge hat das Finanzamt nach den Angaben der Eigentümer in den vergangenen zwei Jahren ermittelt und mitgeteilt. Hierbei gibt es zum Teil erhebliche Veränderungen – weil Grundstücke zuvor niedriger bewertet wurden, oder auch, weil der Wert inzwischen gefallen ist. Es hat bereits an die 6000 Widersprüche beim Finanzamt Hattingen gegeben, die nach und nach abgearbeitet werden.
Dir Formel zum Errechnen des Grundsteuerbetrags
Die Hebesätze in Sprockhövel liegen bei 250 Prozent für die Grundsteuer A sowie bei 730 Prozent für die Grundsteuer B. Für alle, die sich ihre künftige Grundsteuer schon vor der Stadtpost ausrechnen wollen, gilt folgende Formel: Der Grundsteuermessbetrag 2025 des Finanzamts wird mit dem Hebesatz 2025 (730) multipliziert und durch 100 dividiert.
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Die Sprockhöveler Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sie lediglich die durch das Finanzamt festgestellten Steuermessbeträge anwendet und keine eigenen Anpassungen vornimmt. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu ihren Grundsteuermessbeträgen haben oder Unstimmigkeiten feststellen, werden gebeten, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt ist unter der Telefonnummer 02324 208-1959 erreichbar oder über die Website unter www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt
Rückfragen zu den Bescheiden nimmt die Verwaltung gerne schriftlich unter der Mailadresse steuern@sprockhoevel.de entgegen oder alternativ unter den auf den Bescheiden angegebenen Rufnummern. Die Eingänge werden chronologisch und schnellstmöglich bearbeitet, jedoch kann es aufgrund der hohen Anzahl an Rückfragen zu Verzögerungen kommen.
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Hintergrund der Reform: Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuer-Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Grund war u.a., dass bestehende Grundlagenwerte aus dem Jahr 1964 und damit viel zu alt sind. Die Bewertung solle vereinfacht werden und künftig fairer sein, heißt es. Die Grundsteuerreform greift ab dem Jahr 2025.