Sprockhövel. Körperverletzung? Ja! Hat der Sprockhöveler (34) seine Ehefrau auch vergewaltigt? Die Öffentlichkeit wird vom Prozess zum Teil ausgeschlossen.
Hat er eine andere Frau oder nicht? Darum dreht sich ein Streit, der am 29. und 30 April 2023 eskaliert. Im Krankenhaus werden unterschiedlichste Verletzungen bei der jetzt 30-Jährigen Mutter zweier Kinder festgestellt: Schrammnen, Blutungen, Blutergüsse und eine gebrochene Rippe. Die Frau soll vom Ehemann außerdem gegen die Heizung gestoßen worden sein. Jetzt musste sich der Sprockhöveler wegen Körperverletzung und Vergewaltigung verantworten.
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Nachrichten und Telefonanrufe sollen auf dem Handy des 34-Jährigen angekommen sein. Dem will die zierliche Ehefrau auf den Grund gehen und verlangt sein Handy. Das aber will der Hüne mit einer Körpergröße von knapp zwei Meter und 100 Kilo Körpergewicht nicht herausrücken. Dann kommt es zu den körperlichen Übergriffen. Die 30-Jährige soll ihren Mann auch am Bart gepackt und ihm ins Gesicht geschlagen haben.
Der Sprockhöveler soll seine Frau geschlagen und gewürgt haben
Der Sprockhöveler wiederum soll seine Frau geschlagen und gewürgt haben und mit der Hand oder der Faust gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein. Wegen anhaltender Schmerzen durch den Rippenbruch wird die 30-Jährige im August stationär in einer Klinik aufgenommen und operiert. Die Verletzungen durch die Schläge und Stöße von Ende April sind im Bericht der Ärzte festgehalten. Auch gynäkologisch wird die Frau untersucht. Verletzungen durch ein mögliches Eindringen mit Faust oder Finger sind allerdings nicht dokumentiert.
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Als Zeugen wurden Polizistinnen, eine Freundin, eine Nachbarin, die Schwester der Geschädigten und der Bruder des Angeklagten vernommen. Die Polizistin sagt aus, dass die 30-Jährige am Einsatzort einen sehr aufgelösten Eindruck gemacht und geweint habe. Die Geschädigte, die durch Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhad in der Nebenklage vertreten wird, hatte mehreren Zeugen gegenüber erklärt, dass ihr Mann, von dem sie mittlerweile getrennt lebt, gedroht habe: „Wenn du nicht willst, mach ich eben, was ich will.“ Dann soll es zu dem sexuellen Übergriff gekommen sein.
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Wie die Schwester des Opfers erklärt, sei es vor circa acht Jahren bereits zu einer Vergewaltigung gekommen. Mehrere Zeuginnen sagen aus, dass es mit der Ehe des Sprockhöveler Ehepaares auf sexuellem Gebiet nicht besonders entspannt lief. Die Mutter der beiden Kinder habe erzählt, dass sie eher zurückhaltend sei, ihr Mann aber mehr sexuellen Kontakt verlange.
Was nicht geklärt werden kann: Es werden Bilder einer zerstörten Tür der gemeinsamen Wohnung gezeigt – aber es ist nicht konkret zuzuordnen, ob sie während des Streits gewaltsam vom Ehemann beschädigt oder vorher schon zerstört und nicht repariert worden war. Henner Sentner, der Anwalt des Angeklagten, räumt ein, dass es von Seiten seines Mandanten zu einer Körperverletzung gekommen sei. Eine mögliche Vergewaltigung aber wird nicht eingeräumt. Es gäbe ja auch keine Beweise durch die Untersuchung im Krankenhaus.
Schöffengericht setzt nach Beratung weiteren Verhandlungstag an
Das Schöffengericht zieht sich dann zur Beratung zurück und entscheidet, dass es eine weitere Verhandlung geben soll. Als Zeugin vorgeladen ist dann eine Polizistin, die die Vernehmung damals durchgeführt hat. Außerdem der behandelnde Arzt im Krankenhaus und die Ärztin, die die Geschädigte gynäkologisch untersucht hat.
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Die Öffentlichkeit war in weiteren Teilen von der Verhandlung ausgeschlossen und musste auf dem Flur Platz nehmen. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte den Ausschluss beantragt, weil die Familie seines Mandanten als Zuhörer mit im Gerichtssaal war. Dem Wunsch hat das Schöffengericht entsprochen.