Sprockhövel. Der Verdacht war so groß, dass eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet wurde: Bei einem Sprockhöveler wurden zahlreiche Missbrauchsbilder gefunden.

Wegen intensiven Konsums kinderpornografischer Bilder musste sich ein Sprockhöveler (58) jetzt vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten. Zu sehen waren auf den Fotos teilweise sehr kleine Kinder zwischen drei und zehn Jahren, die von erwachsenen Männern in schlimmster Weise missbraucht wurden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde das Smartphone, auf dem die Bilder gespeichert waren, sichergestellt.

Durch sein volles Geständnis ersparte der Angeklagte dem Gericht eine aufwendige Beweisaufnahme, was ihm der Staatsanwalt später zugutehielt.

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Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Mandant selbst um einen Therapieplatz bemüht hat und in Kürze mit der Behandlung beginnen wird. „Es ist ja nicht so einfach. Das dauert zum Teil ein Jahr.“ Klar sei natürlich, dass jemand, der so viele Bilder konsumiert, auch eine Neigung hat, kinderpornografische Fotos anzusehen.

Staatsanwalt stuft Konsum als „erheblich“ ein

Der Staatsanwalt stufte den Konsum als erheblich ein: „Das hat ja nichts mehr damit zu tun, dass man nur mal gucken wollte. Gut finde ich, dass Sie sich in Therapie begeben.“ Er beantragte als Strafmaß ein Jahr und drei Monate auf Bewährung in Verbindung mit einer Therapieauflage. „Wir müssen die Tat ja nach der neuen Gesetzgebung beurteilen.“

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Der Verteidiger dagegen fand die Strafe zu hoch. „Er stellt sich seiner Verantwortung. Ich muss sagen, dass ich schon ganz andere Fälle erlebt habe: Mandanten, die Tausende, manchmal 50.000 oder 100.000 Fotos konsumiert haben. In diesem Fall halte ich es für ausreichend, wenn man eine Strafe von acht Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wird und zur Auflage macht, dass er sich in Therapie begibt.“

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Das Schöffengericht zog sich über eine halbe Stunde zur intensiven Beratung zurück. Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Jahren. „Wenn die alte Rechtssprechung noch gelten würde, hätten wir bei der Strafe mit Sicherheit eher in Richtung von zwei Jahren gelegen.“ Außerdem muss der Sprockhöveler 2500 Euro in Raten an das Kinderhospiz in Wuppertal zahlen. „Das frühere erhöhte Strafmaß ist vom Gesetzgeber ja wieder zurückgenommen worden, weil es sich in der Praxis als untauglich erwiesen hat“, erklärte der Richter.

Angeklagter hat jetzt eine Woche Zeit zum Überlegen

Denn es seien auch Personen ins Visier der Gerichte gekommen, die selbst mit Kinderpornografie gar nichts zu tun hatten. Zum Beispiel Lehrer, die bei Schülern solche Fotos gefunden haben und Eltern darauf aufmerksam machen wollten. „Aber obwohl das Mindeststrafmaß für den Besitz wieder auf drei Monate gesenkt wurde, halten wir es für richtig, bei der Strafzumessen in diesem Fall über ein Jahr zu gehen“, erklärte Kimmeskamp.

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Grund dafür sei einerseits die Vielzahl der Fotos, die man bei dem Angeklagten gefunden hat, und zweitens die Qualität der Bilder. Es sei auf den Fotos schon eine unglaubliche Brutalität und Ausbeutung zu sehen gewesen. „Das spielt bei der Strafzumessung natürlich eine Rolle“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hat jetzt eine Woche Zeit, um sich zu überlegen, ob er das Urteil akzeptiert oder nicht.