Sprockhövel. Ein Sprockhöveler kracht in einen Bierwagen für den Nachtschlag. Der Schaden ist groß, der Grund unklar. Technischer Defekt oder Drogenfahrt?

Es war ein spektakulärer Unfall, den der 28-Jährige Sprockhöveler da „baute“. Auf der Mittelstraße fuhr er in den frühen Morgenstunden des 26. August 2023 mit einer Limousine in einen vor dem Haus Nummer 34 stehenden Bierwagen - am Straßenrand wohl bereitgestellt für den am Abend auf der Mittelstraße stattfindenden Nach(t)schlag. Jetzt stand der Unfallverursacher vor Gericht.

Amtsanwältin: „Alkohol- und rauschmittelbedingt“ in den Getränkeanhänger gefahren

„Gefährdung des Straßenverkehrs“ legt Amtsanwältin Katja Flaisch dem Angeklagten zur Last, „alkohol- und rauschmittelbedingt“ sei er in den Getränkeanhänger gefahren. Rund 10.000 Euro Sachschaden sind dabei entstanden. Der Bierwagen, in dessen Heck der Sprockhöveler mit der Front des Audi A6 prallte, wurde stark beschädigt. Und die Limousine war infolge des Zusammenpralls nicht mehr fahrbereit.

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Einen Alkohol-Promillewert „im straffähigen Grenzbereich“, so Polizeisprecher Christoph Neuhaus auf WAZ-Nachfrage, hätten Tests nach dem Unfall damals ergeben. Vor Gericht ist zudem davon die Rede, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls auch Tetrahydrocannabinol (THC), rauschbewirkender Bestandteil von Cannabis, sowie Paracetamol im Blut hatte.

Verteidiger: Mietfahrzeug war nicht in dem Zustand, in dem es hätte sein müssen

Christoph Nattermann, Verteidiger des Angeklagten, verneint dies auch nicht, betont aber, dass sein Mandant in einem Mietwagen mit abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen sei: Das Fahrzeug, das er sich für die Hochzeit seiner Cousine gemietet habe, sei „nicht in dem Zustand gewesen, in dem es hätte sein müssen“.

Der Nach(t)schlag in Sprockhövel zieht immer wieder die Massen an - wie hier bei der Auflage 2023. In der Nacht zuvor krachte ein Mann mit einer Limousine in einen Bierwagen für den Nach(t)schlag.
Der Nach(t)schlag in Sprockhövel zieht immer wieder die Massen an - wie hier bei der Auflage 2023. In der Nacht zuvor krachte ein Mann mit einer Limousine in einen Bierwagen für den Nach(t)schlag. © FUNKE Foto Services | Biene Hagel

Aufgefallen, so der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Johannes Kimmeskamp, war ihm das im Vorfeld des Unfalls indes nicht. Gegenüber der Polizei allerdings hatte er kurz nach dem Unfall angegeben, dieser sei möglicherweise Folge eines technischen Defektes der Limousine, die plötzlich nach rechts gelenkt habe. Auch durch sein Gegensteuern des Wagens habe er den Zusammenprall mit dem Bierwagen nicht mehr verhindern können.

Vor Gericht nun sagt er, unmittelbar vor dem Unfall habe er das Gefühl gehabt, dass die Limousine zeitverzögert auf sein Bremsmanöver reagiert habe. Und dann sagt er noch, er sei am selben Tag bereits auf der Autobahn unterwegs gewesen mit dem Wagen, „da hätte ja noch viel Schlimmeres passieren können“.

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Dass sein Mandant schon seit vielen Jahren eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) habe, sagt Rechtsanwalt Nattermann, dass er deswegen auch medizinisches Cannabis erhalte - zu therapeutischen Zwecken. Bei Menschen mit ADHS führe dies unter anderem zu einer Verbesserung ihrer Konzentration, so der Jurist. Auch dass sein Mandant psychisch belastet sei, merkt er an. Allerdings wolle er das, was die Amtsanwältin ihm vorwirft, grundsätzlich „nicht schönreden: das, was er falsch gemacht hat, sieht er auch ein“. Der 28-Jährige habe darüber auch schon mit Dr. Ralf Quester, Neurochirurg an der Universität zu Köln, gesprochen, der ihn für die Gefahren, die mit seiner ADHS-Störung auch im Straßenverkehr einhergehen können, sensibilisiert habe.

Angeklagter sagt, Cannabis habe er am Tag vor dem Unfall konsumiert

Auf Richter Kimmeskamps Nachfrage sagt der Angeklagte, Cannabis habe er am Tag vor dem Unfall konsumiert, in den Stunden vorher dann „zwei, drei Bierchen“. Die Anklage, so Kimmeskamp, werde nur schwer nachzuweisen sein, die „alkohol- und rauschmittelbedingten“ Werte seien dafür zu niedrig. Zudem sei der Führerschein ja bereits eingezogen.

So stellte das Gericht das Verfahren gegen den Sprockhöveler schließlich nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein - unter der Auflage, dass der 28-Jährige insgesamt 500 Euro an die Universität zu Köln zur Förderung der Inklusion von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit erworbenen Hirnschäden zahlt.