Oberhausen. Nach dem Ärger um das Heizungsgesetz GEG ist es abgemildert worden, aber auf Hauseigentümer kommen neue Pflichten hinzu - mit Ausnahmen.
Das geplante Heizungsgesetz im vergangenen Jahr rief einen Proteststurm hervor - aus verständlichem Grund. Viele Hausbesitzer hätten schon bald ihre Öl- und Gasheizungen rausreißen müssen. Davon blieben sie verschont. Aber worauf müssen sich die Eigentümer jetzt eigentlich einstellen? Die Redaktion hat Experten dazu befragt.
Bis Mitte 2026 muss in Oberhausen die Wärmeplanung stehen
Die Gesetzeslage ist recht komplex, erklärt Energieberaterin Martins Zbick. Zum einen gelten die Vorschriften des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zum anderen kommt es auf die kommunale Wärmeplanung der Städte an. Oberhausen ist verpflichtet, ein solches Konzept bis Ende Juni 2026 vorzulegen und hat dazu eine Beratungsfirma ins Boot geholt. Bürger erhalten eine Art Leitfaden über die erneuerbaren Energien im Stadtgebiet an die Hand.
Wenn der Rat die Wärmeplanung abgesegnet hat, gilt eine zentrale Vorgabe des GEG: Für den Fall, dass ein Hausbesitzer eine neue Heizung einbauen lässt, muss sie zu 65 Prozent mit grüner Energie betrieben werden, 35 Prozent können fossil bleiben. Die Gesetzeslage zwingt den Eigentümer allerdings vom Grundsatz her nicht zu diesem Schritt. Er kann es auch bei der Anlage belassen, Reparaturen bleiben erlaubt.
Die Vorgabe, dass alte Modelle nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, gilt nur begrenzt, betont Martina Zbick. Eine moderne Brennwertheizung beispielsweise kann der Eigentümer auch noch länger betreiben.
Oberhausener Experte weist auf wichtige Ausnahmeregelung hin
Auf eine wichtige Ausnahmeregelung, die viele Hauseigentümer nicht kennen, weist Maik Ballmann, Fachbereichsleiter Klima- und Ressourcenschutz im Rathaus, hin: Falls die Öl- oder Gasheizung nach dem 30. Juni 2026 irreparabel kaputtgeht, kann der Eigentümer noch fünf Jahre lang eine fossile Anlage betreiben, beispielsweise ein gebrauchtes Modell installieren lassen.
Erst danach braucht er ein System, das dem Prinzip von 65/35-Prozent entspricht. Denkbar ist beispielsweise eine Kombination aus Solarthermie und einer Gasheizung, die zu Spitzenzeiten des Verbrauchs anspringt.
Oberhausener Energieberaterin setzt große Fragezeichen hinter Öko-Varianten
Eine andere Idee besteht darin, dass sich Eigentümer erneut - nach einer verpflichtenden Energieberatung - für den Einbau einer (neuen) Gas- oder Ölheizung entscheiden, aber für den Öko-Anteil Biogas oder Bio-Heizöl, vielleicht sogar Wasserstoff durch die Leitungen fließt. Doch aktuell sind die Öko-Varianten noch Zukunftsmusik, erklärt Martina Zbick. Man wisse nicht, wie teuer die regenerativen Energieträger werden. Bei dem fossilen Anteil müsse man ohnehin mit steigenden Preisen rechnen, weil die CO₂-Steuer in den nächsten Jahren weiter nach oben klettert.
Ab 2045 sollen Heizungen nur noch mit erneuerbarer Energie laufen
Langfristig betrachtet dürfte es sowieso vorteilhafter sein, ganz auf erneuerbare Energie zu setzen. Das Prinzip von 65/35-Prozent hat nämlich eine begrenzte Laufzeit und gilt nur bis 2045. Danach sollen keine Heizungen mehr mit fossiler Energie erlaubt sein, auch nicht mit geringeren Prozentanteilen. „Wahrscheinlich steht sich ein Eigentümer günstiger, wenn er gleich von Anfang an beispielsweise auf eine hinreichend leistungsfähige Wärmepumpe setzt“, sagt Maik Ballmann.
Auf welche alternativen Energieträger Hausbesitzer in einer Stadt wie Oberhausen überhaupt zurückgreifen können, das soll die Kommunale Wärmeplanung aufschlüsseln. Aber welche Lösungen wären das beispielsweise? Das können elektrische Wärmepumpen sein, die Luft aus dem Umfeld in Wärme umwandeln, oder auch Geothermieanlagen, die mit Erdwärme arbeiten. Infrage kommen Heizungssysteme, die Biomasse verwenden, beispielsweise Holzpellets. Solarthermie bildet eine weitere Variante.
Fernwärme muss demnächst ganz und gar „grün“ daherkommen
Schließlich könnte für Eigentümer auch Fernwärme eine Lösung sein. Hier wird die Abwärme von Industrieanlagen genutzt, beispielsweise die von Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Die Anbieter sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Abwärme bis 2030 zu mindestens 50 Prozent auf erneuerbare Energie zurückgeht, ab 2045 sind 100 Prozent vorgeschrieben.
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Neben den Fernwärme- kommen auch Nahwärmenetze in Betracht, die wiederum auf eigene Energieerzeugung setzen. Beispiele dafür gibt es bereits , unter anderem sorgt in der Alstadener Siedlung „Am Rechenacker“ eine Holzpelletanlage für wohlige Wärme in 82 Wohnungen.
Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen in Oberhausen vorgesehen
Für die Energiewende sollen Fern- als auch Nahwärme ausgebaut werden und in deutlich mehr Straßenzügen zur Verfügung stehen. Maik Ballmann tritt indes Sorgen entgegen, dass bei verlegten Leitungen Anwohner zu einem Anschluss verpflichtet sind. Der Eigentümer habe weiterhin die Freiheit, sich den Energieträger auszusuchen, betont der Experte.
Bis die Wärmeplanung steht, gehen noch gut zwei Jahre ins Land. Für die Zwischenzeit gelten folgende Regeln: Wenn ein Bestandsgebäude oder ein Neubau (außerhalb eines Neubaugebiets) eine neue Heizung bekommen soll, sind Gas und Öl vorerst erlaubt. Aber: Nach und nach muss der Anteil an erneuerbarer Energie wachsen: von 15 Prozent in 2029 auf 60 Prozent in 2040. Damit dürfte der Eigentümer aber vor ähnlichen Problemen stehen, die auch ein Besitzer hat, der sich ab 2026 weiterhin für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet: Fossile Energie steigt wegen der CO₂-Steuer im Preis und ob Biogas und Bio-Heizöl den Anteil erneuerbarer Energie liefern, ist noch äußerst unsicher.
>>>>>>Stichwort Zuschüsse
Wer sich für eine klimafreundliche Heizung (Wärmepumpe, Pelletheizung) entscheidet, kann einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten. Im Fall einer einzigen Wohnung kann der Besitzer bis zu 30.000 Euro geltend machen, bei zwei bis sechs Wohnungen je 15.000 und ab sieben je 8000 Euro. Weitere 20 Prozent gibt es für eine Umrüstung, wenn die alte Öl- oder Gasheizung 20 Jahre und mehr auf dem Buckel hat.
Weitere 30 Prozent gibt es für Hausbesitzer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt. Alle drei Zuschüsse zusammen würden 80 Prozent ergeben. Mehr als 70 Prozent lässt der Gesetzgeber aber nicht zu.
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