Oberhausen. Nach dem Anschlag in Solingen blickt Oberhausen voller Sorge auf kommende Straßenfeste. Als erstes steht Osterfeld auf dem Programm. So ist die Lage.

Der Anschlag von Solingen mit drei Todesopfern und acht Verletzten hat auch in Oberhausen und besonders im Stadtteil Osterfeld Betroffenheit und Trauer ausgelöst, denn in Osterfeld steht schon an diesem Wochenende mit dem Stadtfest vom 30. August bis 1. September eine große publikumswirksame Veranstaltung auf dem Programm.

Die Terrororganisation IS hat den Anschlag auf das Fest zum Solinger Stadtjubiläum für sich reklamiert. Ein 26-jähriger Syrer ist als Tatverdächtiger in Haft. Ganz Deutschland ist geschockt und entsetzt. Das Land diskutiert mögliche Konsequenzen. Eine Frage dabei: Müssen kommende Straßenfeste abgesagt werden?

Wego: Wir sind im engen Austausch mit der Polizei und der Stadt

Die Werbegemeinschaft Osterfeld (Wego) organisiert federführend das Programm zum Stadtfest 2024 mit vielen Darbietungen rund um die Gildenstraße und Musikshows am Marktplatz. „Stand Montag, 26. August, ist klar, dass wir das Stadtfest nicht absagen möchten, sondern uns auf ein, trotz allem, möglichst heiteres Fest am kommenden Wochenende freuen“, erklärt Daniel Lübbe, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Osterfeld auf Anfrage der Redaktion. „Wir haben natürlich die schrecklichen Geschehnisse in Solingen mitbekommen und betrachten diese nochmal für das Stadtfest diese Woche in Osterfeld. Wir sind im engen Austausch mit der Polizei und der Stadt Oberhausen“, ergänzt Daniel Lübbe. Hierzu werde es wohl auch nochmals ein Treffen in dieser Woche geben, um mit Blick auf die Sicherheitslage die Details für das Osterfelder Stadtfest 2024 abzusprechen.

Nach jetzigem Stand sei klar, dass es nach dem Anschlag in Solingen keine Absage des Osterfelder Stadtfestes 2024 geben werde. „Eine Gefahr ist uns aber bewusst“, räumt Daniel Lübbe ein. Gleichzeitig sei er aber davon überzeugt, dass man sich nicht davon abhalten lassen dürfe, „dennoch auf der Straße ein friedliches und gemeinschaftliches Bürgerfest zu begehen“.

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