Oberhausen. Rentenerhöhung mit Tücke: Geringverdiener riskieren Verluste. Doch durch einen Trick können Betroffene diesem Dilemma wieder entkommen.
- Wer im Alter nur eine geringe Rente erhält, ist in der Regel über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse des Ehepartners kostenlos krankenversichert. Aber in vielen Fällen entfiel dieser Schutz durch die letzte Rentenerhöhung.
- Doch Rentenberater kennen einen Trick, wie man kein Geld verliert. Selbst Privat-Krankenversicherte können davon profitieren.
So schnell kann es gehen: Durch die letzte Rentenerhöhung flog eine Oberhausenerin aus der Familienversicherung. Trotz ihrer knappen Altersversorgung sollte sie jetzt mehr als die Hälfte davon für eine eigene Krankenversicherung bezahlen. Doch Rentenberater Klaus Konradowski konnte dies verhindern.
Aufgrund ihrer knappen Altersrente war die Oberhausenerin bislang stets über die Familienversicherung ihres Mannes kostenlos mitversichert. Doch dann wurde die Finanzplanung der Familie durch eine eigentlich gute Nachricht aus der Bahn geworfen: Ab 1. Juli 2023 erhalten alle etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld; 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Mit einem Schlag liegt die Rente plötzlich über dem wichtigen Grenzwert
Womit die Seniorin nicht gerechnet hatte: Durch diese Erhöhung lag ihr monatlicher Betrag plötzlich über der Grenze der Familienversicherung von damals noch 485 Euro (seit 2024: 505 Euro). „Und zwar genau um vier Euro“, erläutert der Oberhausener Rentenberater Klaus Konradowski, an den sich das Ehepaar in seiner Not wandte.
Denn die zuständige Krankenkasse hatte die Familienversicherung sofort beendet und „forderte nunmehr ab dem 1. Juli 2023 von der Rentnerin einen monatlichen Beitrag von über 230 Euro“. Für die Oberhausener ein herber Schlag. Aber Konradowski wusste Rat. „Jeder hat die Möglichkeit, sich seine Rente nach § 42 SGB VI auch als Teilrente auszahlen zu lassen.“ Soll heißen: Jede Vollrente kann auf freiwilliger Basis auch in eine Teilrente umgewandelt werden. „Die Teilrente muss mindestens zehn Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen.“ Der Fachmann berechnete die Absenkung so genau, dass die Oberhausenerin möglichst wenig Rente verlor und dennoch wieder knapp unter der Bemessungsgrenze für die Familienversicherung lag.
Selbst Sachbearbeiterin der Rentenversicherung kennt die Gesetzeslage nicht
Doch so ganz glatt sollte die Sache dann doch nicht laufen. „Der Rentenversicherungsträger machte zunächst Probleme, da die zuständige Sachbearbeiterin die Gesetzeslage nicht kannte.“ Nach Angaben von Konradowski sei dies leider kein Einzelfall. „Die Arbeitsbelastung in den Ämtern ist so hoch, dass den Mitarbeitenden kaum Zeit für Fortbildungen bleibt.“
Der Experte aber wusste längst: „Bereits in jedem Rentenantrag wird danach gefragt, ob eine Vollrente oder Teilrente gewünscht wird.“ Nur leider kläre niemand die Antragsteller über die Folgen ihrer Entscheidung auf. „Denn gerade bei sehr niedrigen Renten ist es meist sinnvoll, unter einer bestimmten Bemessensgrenze zu bleiben.“
Konradowski kämpfte also hartnäckig weiter. Mit Erfolg. Die Teilrente wurde soeben vom Rentenversicherungsträger bewilligt. Die Oberhausener Seniorin wurde sogar rückwirkend wieder in die Familienversicherung ihres Mannes aufgenommen. Die zunächst eingeforderten Beitragszahlungen für die eigenständige Krankenversicherung musste sie nicht zahlen. Gut zu wissen: „Sollte sie später einmal eine Witwenrente erhalten, kann sie ihre Teilrente problemlos sofort wieder in eine Vollrente umwandeln.“
Rentner zahlt 950 Euro monatlich für die private Krankenversicherung
Auch einem privat Krankenversicherten konnte der Rentenberater auf diese Weise helfen. Der Oberhausener bezieht eine Altersrente von rund 650 Euro, sollte für seine jahrzehntelang bezahlte Privatversicherung jedoch inzwischen 950 Euro monatlich auf den Tisch legen. Auch in diesem Fall beantragte Konradowski für seinen Mandanten eine Teilrente, die unter der Bemessungsgrenze für die Familienversicherung lag. „Er ist jetzt über seine Frau gesetzlich krankenversichert.“ So verlor er zwar rund 150 Euro an Rente monatlich, „muss dafür aber die 950 Euro für die private Krankenversicherung nicht mehr berappen“.
Auch diesen guten Rat gibt der Rentenberater gerne weiter. Diesmal an alle, die ihre Angehörigen pflegen: „Reduziert eine ihren Mann pflegende Ehefrau ihre Vollrente auf 99,99 Prozent macht sie diese zur Teilrente.“ Hat der Partner mindestens den Pflegegrad 2, „müssen ihr wegen dieser Teilrente weiterhin Rentenbeiträge gutgeschrieben werden“. So können alle Betroffenen ihre spätere volle Altersvorsorge noch erhöhen.