Oberhausen. Eigentlich ist der Oberhausener Rentenberater Konradowski in Rente. Doch er ärgerte sich so sehr, dass er wieder in den Kampf gegen Ämter zieht.
Klaus Konradowski hat die Nase voll. Ein langes Arbeitsleben als Rentenberater lag bereits hinter ihm, als er sich in den Ruhestand verabschiedete. Doch die Anfragen aufgrund unverständlicher Behörden- oder Krankenkassen-Entscheidungen rissen nicht ab. Verzweifelten Betroffenen nur Tipps zu geben, reicht dem inzwischen 74-Jährigen nicht mehr. Er kehrt in den Kampfmodus zurück. Die dafür benötigte erneute Zulassung hat er soeben erhalten. Die Aktenberge türmen sich schon jetzt auf seinem Schreibtisch.
Vergessene Rentenpunkte, falsch berechnete Pensionen, abgelehnte Schwerbehinderten-Anträge, verweigerte Hilfsmittel im Krankheitsfall: „Es ist wie ein ewiges Vorpreschen gegen Windmühlen“, sagt der Oberhausener. Unwissenheit sei das größte Problem, erklärt der gelernte Sozialversicherungsangestellte, der sich einst bis in die Vorstandsetage einer Krankenversicherung hochgearbeitet hat – und aus eigener leidvoller Erfahrung genau weiß, wovon er spricht.
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Als seine Kasse von einer größeren geschluckt wurde, verlor er seine Stelle. Da fing es an. Vor dem Landgericht stritt Konradowski damals um seine Abfindung. „Ich habe gewonnen“, stellt er eher nüchtern als triumphierend fest. Gleich danach rang er um sein Arbeitslosengeld, das ihm nach der Rechtsauffassung des Arbeitsamtes als Vorstandschef gar nicht zustehen sollte. „Schauen Sie doch mal ins Gesetz“, konterte der Oberhausener und verwies auf die Sonderklausel für seine Berufsgruppe. „Ich hatte Arbeitslosenbeiträge bezahlt, also stand mir diese Leistung zu.“ So war es dann auch.
1998 folgte für den Oberhausener der Schritt in die Selbstständigkeit als Rentenberater
Wer so tiefe Einblicke ins Sozialrecht erhalten hatte und zugleich in die Unzulänglichkeiten der damit befassten Stellen, „musste doch einfach etwas daraus machen“, fand Konradowski. 1998 wagte er deshalb den Schritt in die Selbstständigkeit als Rentenberater. Er hat es nie bereut. Eine Krebserkrankung zwang ihn vorübergehend in die Knie und schließlich selbst in die Rente. „Inzwischen habe ich mich gut erholt.“ Da die Anfragen an ihn sich vor allem in der letzten Zeit wieder häuften, kehrt er nun ins Arbeitsleben zurück. Denn zwei Dinge kann der 74-Jährige so gar nicht ertragen: „Unwissenheit und Ungerechtigkeit!“
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„Unwissenheit aber ist in vielen Behörden, Verwaltungen und leider auch bei etlichen Kassenmitarbeitenden ein großes Problem.“ Arbeitsverdichtung, Zeitmangel, fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten bei einer sich rasant entwickelnden Gesetzgebung seien die Hauptursachen dafür. „Manchmal aber spielt auch einfach eine ungerechte Einstellung eine Rolle.“ Welche? „Na, da glauben einige, sie müssten den Sozialstaat vor allen Ausgaben bewahren und lehnen aus Prinzip erst einmal alles ab.“
So mancher Fall muss vor Gericht verhandelt werden
Bei vielen Schwerbehinderten-Anträgen sei dies etwa der Fall. „Bei einem Mandanten war eine Kniegelenksoperation so richtig schiefgelaufen“, erzählt Konradowski. Doch die Höhe der Einschränkungen sei in Oberhausen mit gerade einmal 20 Prozent eingeschätzt worden. „Natürlich legten wir gegen diesen Schwerbehinderten-Bescheid Widerspruch ein.“ Kleckererhöhungen bis 40 Prozent folgten. Konradowski ließ nicht locker. „Jetzt sind wir bei einer 80-prozentigen Schwerbehinderung plus G für eine erheblich beeinträchtigte Bewegungsfähigkeit der behinderten Person im Straßenverkehr.“
Am 1. Juli 2023 erstritt Konradowski vor dem Oberlandesgericht für eine andere Mandantin, die als Kind missbraucht worden war und unter erheblichen psychischen Folgeerkrankungen leidet, die volle Erwerbsminderungsrente. „Zuvor hieß es, sie könnte ruhig noch sechs Stunden am Tag arbeiten.“
Anerkennung als Berufskrankheit für Floristen mit Allergien erkämpft
Und für einen Floristen, dessen Lunge stark geschädigt ist, setzte der Rentenberater inzwischen die Anerkennung seiner zahlreichen Allergien und Lungenerkrankung als Berufskrankheiten durch. „Es gibt anerkannte Abhandlungen über die Zusammenhänge zwischen Lungenkrankheiten, Allergien und der Arbeit in einem Blumenladen“, sagt Konradowski. Das Gericht gab ihm recht.
Kosten der Beratung hängen vom Aufwand ab
Grundlage der Vergütung von Rentenberatern ist – wie bei Anwälten auch – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten hängen dabei vom Sachverhalt und dem Aufwand ab.
Kosten der Rechtsberatung oder der Prozessvertretung durch Rentenberaterinnen und Rentenberater können von der Rechtsschutzversicherung erstattet werden.
Klaus Konradowski hat sein Büro in der Wörthstraße 70 in Oberhausen. Er ist telefonisch unter 0208-74015415 oder per Mail unter klaus.konradowski@t-online.de zu erreichen.
Sein jüngster Fall: „Der Zusatz aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung wird in vielen Fällen aus rein medizinischen Gründen abgelehnt. Das ist meist der Fall, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen nur prüft, ob der Antragsteller mit seinem Rollator noch problemlos über den Flur laufen kann.“ Genau dies habe im Fall seines Mandanten auch noch halbwegs gut geklappt. Entsprechend sei später der Zusatz aG im Schwerbehindertenausweis und damit das Schild für eine Parkberechtigung auf Behindertenparkplätzen abgelehnt worden.
Für Schwerbehindertenausweis: Prüfung der Gehfähigkeit nicht ausreichend?
Doch Konradowski reichte Klage ein. Denn: „Was das Versorgungsamt in Essen aber nicht berücksichtigt hat, ist, dass es die rechtliche Verpflichtung gibt, zu überprüfen, ob der Antragsteller auch eine alltägliche Strecke voller Schlaglöcher, Bordsteinkanten oder Steigungen noch mit seinem Rollator bewältigen kann – das hat in unserem Fall aber gar nicht stattgefunden!“ Der Rentenberater ist sich sicher: „Wir werden gewinnen, denn es gibt bereits zwei wegweisende Urteile vor dem Bundessozialgericht in vergleichbaren Fällen.“
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